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Mindestlohn: »z.B. 8,50 Euro«

26.04.2010
2023-08-30T11:25:54.7200Z
1 Min

ARBEITSMARKT

Einen gesetzlichen Mindestlohn von "z.B. 8,50 Euro" fordert die SPD-Fraktion in einem Antrag (17/1408), der am vergangenen Freitag im Bundestag in erster Lesung beraten wurde. Der Betrag soll vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern ein existenzsicherndes Einkommen gewährleisten, schreiben die Parlamentarier. Die exakte Höhe der Lohnuntergrenze müsse von einer "unabhängigen Kommission" vorgeschlagen werden, heißt es weiter, die zu je einem Drittel aus Arbeitnehmern, Arbeitgebern und unabhängigen Wissenschaftlern zusammengesetzt sein soll. Arbeitsvertragliche oder tarifvertragliche Vereinbarungen wären ungültig, wenn sie unterhalb des Mindestlohnes lägen. Zudem solle das Arbeitnehmerentsendegesetz auf sämtliche Branchen ausgedehnt werden, damit höhere tarifliche Branchenmindestlöhne dort für allgemein verbindlich erklärt werden könnten, fordert die SPD. Es gebe inzwischen sehr viele Beschäftigte im Niedriglohnsektor, Deutschland liege mittlerweile deutlich über den europäischen Nachbarländern, begründet die SPD-Fraktion ihre Initiative. Ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn sei notwendig, um das Lohnspektrum insgesamt nach unten zu begrenzen.