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Aus Plenum und Ausschüssen : Ausfuhrkennzeichen mit Steuerpflicht

26.04.2010
2023-08-30T11:25:54.7200Z
2 Min

FINANZEN

Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstag den von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (17/717, 17/1209) gebilligt. Wer ein Kraftfahrzeug neu zulassen will, soll danach bundesweit und nicht mehr nur im jeweiligen Bundesland auf Steuerrückstände überprüft werden. Dazu sollen die bisher bei den Ländern gesammelten Daten zusammengeführt werden. Die Fraktionen von CDU/CSU und FDP stimmten für den Gesetzentwurf, die Oppositionsfraktionen SPD, Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich der Stimme.

Mit dem Entwurf werden weitere Konsequenzen aus der zum 1. Juli 2009 vorgenommenen Umwandlung der Kraftfahrzeugsteuer von einer Länder- in eine Bundessteuer gezogen. Dazu gehört, dass die befristete Steuerbefreiung für Diesel-Pkw mit der Abgasstufe Euro 6 in Höhe von höchstens 150 Euro pro Fahrzeug erst ab 1. Januar 2011 gelten soll. Die Steuerbefreiung soll am 31. Dezember 2013 auslaufen. Die EU-Kommission hatte sich gegen die zunächst beschlossene Steuerbefreiung ab 1. Juli 2009 gewandt und mit einem Vertragsverletzungsverfahren gedroht. Für bereits zugelassene Fahrzeuge gelten Übergangsregelungen.

Im Finanzausschuss hatten Unions- und FDP-Fraktion am 21. April noch letzte Änderungen an dem Entwurf vorgenommen. So wird die Steuerbefreiung von Fahrzeugen, die nur zum Zweck der Ausfuhr in das Ausland zugelassen werden und dafür ein Ausfuhrkennzeichen erhalten, aufgehoben. Es bestehe kein sachlicher Grund für diese Steuerbefreiung. Der Bundesrat hatte außerdem darauf hingewiesen, dass das Ausfuhrkennzeichen in zunehmendem Maß dazu missbraucht werde, Fahrzeuge unter Umgehung der Zulassungsvorschriften in den Verkehr zu bringen. Künftig besteht die Steuerpflicht ab dem Tag der Zulassung und mindestens für einen Monat.

Die Unionsfraktion erklärte im Finanzausschuss zu dem Gesetzentwurf und den Änderungen, man habe Unklarheiten beseitigt. Außerdem seien Anregungen des Bundesrates aufgenommen worden. Die FDP-Fraktion sah "dringenden Handlungsbedarf" wegen des sonst drohenden Vertragsverletzungsverfahrens der EU. Die FDP-Fraktion erklärte, sie strebe mittelfristig die Zusammenlegung aller verkehrsbezogenen Steuern an.

Kritischer beurteilten die Oppositionsfraktionen den Gesetzentwurf. Die SPD-Fraktion räumte zwar ein, dass es um wichtige technische Änderungen gehe. Andererseits sei aber die Chance vertan worden, eine Regelung für bestimmte Automodelle, die besonders schadstoffarm sind, aber dennoch keine grüne Umweltplakette erhalten, zu treffen. Und nicht einmal ansatzweise gebe es eine Förderung von Elektroantrieben. Die Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen vermissten Regelungen zur Senkung des Kohlendioxid-Ausstoßes.