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Magere Post

bundestag Die Regierung antwortet oft unzureichend auf die Fragen der Fraktionen, klagen Abgeordnete

03.05.2010
2023-08-30T11:25:54.7200Z
6 Min

Über zu wenig Post kann sich der CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach eher nicht beschweren. Etwa zwei bis drei Stunden pro Tag ist er damit beschäftigt, eingehende Briefe, Faxe, E-Mails und Drucksachen zu sichten und zu beantworten. Doch das reicht ihm nicht. Bosbach hätte gern mehr Post - von der Bundesregierung. Seine Kritik: Schreibe er als Abgeordneter an Ministerien, "kann man sechs, acht oder zehn Wochen auf eine Antwort warten", nicht einmal eine Eingangsbestätigung werde versandt. "Erst Mitte März habe ich in einer Besoldungsfrage an die Regierung geschrieben. Nach zwei Wochen bekam ich die Mitteilung, dass die Beantwortung meiner Frage nicht einfach sei. Jetzt haben wir Ende April und ich habe noch keine Antwort auf meine Frage nach einem Sachverhalt, der an Schlichtheit nicht zu über- bieten ist", ärgert sich Bosbach.

Sein Unmut über dieses Prozedere ist nicht neu: "Es ist völlig egal, welcher Partei die Ministerien unterstehen - das war in Bonn schon so und es wird in Berlin auch immer so bleiben. Und wenn man dann eine Antwort bekommt, kann man schon froh sein, wenn sie wenigstens noch entfernt etwas mit der eigentlichen Frage zu tun hat." Die einzige Ausnahme sei das Entwicklungshilfeministerium unter der Leitung von Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD) gewesen: "Dort habe ich nur allerbeste Erfahrungen gemacht. Auf Briefe bekam man umgehend eine Eingangsbestätigung und auch komplexe Sachverhalte wurden innerhalb weniger Wochen umfassend bearbeitet." In den allermeisten Ministerien aber wisse man nicht, "wer die Post überhaupt abfängt". Bosbach sieht sich selbst nicht als Vielschreiber; er schreibe allenfalls ein oder zwei Briefe pro Monat und in denen gehe es ausschließlich um Anliegen aus der Bürgerschaft. "Und die Leute haben kein Verständnis dafür, wenn ich nicht einmal annähernd sagen kann, wie lange die Bearbeitung ihres Problems dauern wird", weiß er. Dass sich daran noch einmal etwas ändern wird, glaubt Bosbach nicht: "Ich bin da völlig desillusioniert. Man hat schon das Gefühl, man stört als Parlamentarier ja doch nur den Regierungsbetrieb."

Kontrollinstrument

Dabei sollen die Parlamentarier die Regierung kontrollieren, die allein aufgrund der personellen und materiellen Ausstattung der Ministerien immer einen Wissensvorsprung hat. Von dem Frankfurter Staatsrechtsprofessor Heinrich Amadeus Wolf wird sie deshalb als "informierte Gewalt" bezeichnet.

Das Fragerecht gehört zu den ureigensten Instrumenten des Parlaments, um diese Kontrolle ausüben zu können. Es wird durch die Geschäftsordnung des Bundestages geregelt: Danach haben Abgeordnete nicht nur das Recht, als Fraktion Große und Kleine Anfragen an die Regierung zu stellen. Während Kleine Anfragen schriftlich beantwortet und nicht im Plenum beraten werden, kann über Große Anfragen nach der schriftlichen Beantwortung im Plenum debattiert werden. Außerdem können alle Abgeordneten pro Sitzungswoche zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung an die Regierung stellen und maximal vier Fragen pro Monat schriftlich einreichen, die mit den Antworten innerhalb einer Woche als Bundestagsdrucksache veröffentlicht werden.

Informelle Anfragen fallen jedoch nicht darunter. Das Bundespresseamt teilt dazu lediglich mit, es liege allein in der Verantwortung des jeweiligen Bundesministeriums, ob und in welcher Form Briefe beantwortet werden. Eine zentrale Stelle, die darüber wacht, ob das auch geschieht, gibt es - anders als bei den formellen Fragen, bei denen das Bundeskanzleramt die Beantwortung koordiniert - in der Bundesregierung nicht.

Urteile auf höchster Ebene

Die Parlamentarier schlagen daher den formellen Weg ein, wenn sie sichergehen wollen, dass Briefe innerhalb einer bestimmten Frist beantwortet werden. Aber auch hier werden nicht zwangsläufig alle Anforderungen der Abgeordneten an die Antworten der Regierung erfüllt, da diese in Eigenregie über die Beantwortung entscheidet. Streitigkeiten können gegebenenfalls auf Antrag des Fragestellers vor dem Bundesverfassungsgericht ausgetragen werden. Die allermeisten Beteiligten wissen: Die Beschwerde darüber, dass die Regierung nicht ausreichend informiert, ist so alt wie die Exekutive selbst.

Dies belegt ein Blick ins Archiv. Ende der 1980er Jahre etwa fragte die Fraktion der Grünen erbost in einer Kleinen Anfrage (11/3806) an, ob die Regierung glaube, dass "es in ihr Belieben gestellt ist, ob sie Fragen beantworten will oder nicht" - und erhielt ein klares "Nein" zur Antwort. An der massiven Kritik der Grünen hat sich seithernichts geändert. Nach Angaben des Parlamentarischen Geschäftsführers der Fraktion, Volker Beck, füllt der Briefwechsel mit Beschwerden über die "skandalöse" Antwortpraxis der Regierung mittlerweile Aktenordner. Immer wieder beklagte die Fraktion, dass die Regierung dem Parlament Informationen vorenthalte - und erstritt im vergangenen Juli ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Beantwortung Kleiner Anfragen durch die Bundesregierung. Darin heißt es, die Bundesregierung habe erbetene Auskünfte "mit verfassungsrechtlich nicht tragfähigen Erwägungen verweigert". In einem anderen Organstreitverfahren hatte das Gericht im Juni 2009 entschieden, dass die Regierung durch die Beschränkung von Aussagegenehmigungen von Zeugen im BND-Untersuchungsausschuss und ihre Weigerung, vom Ausschuss angeforderte Unterlagen herauszugeben, die Rechte des Bundestages verletzt habe. Nach Ansicht der Grünen hat sich das Bundesverfassungsgericht damit einer "schleichenden Entdemokratisierung" entgegengestellt und klar gemacht, dass die Regierung nicht in Hinterzimmern und unter Ausschluss des Parlaments agieren dürfe.

Verbessert hat sich am Antwortverhalten der Regierung nach Ansicht Becks seither allerdings nichts. So seien in dieser Wahlperiode Anfragen der Grünen etwa zur Gewässerprivatisierung, zum Abarbeitungsstand der Konjunkturprogramme oder zur Neubaustrecke Wendlingen-Ulm nur unzureichend beantwortet worden. Dies gelte auch für mündliche und schriftliche Fragen von einzelnen Abgeordneten. Beck betont, die Regierung treffe "auch eine ausführliche Begründungspflicht, wenn sie bestimmte Fragen nicht beantworten will". Seine Fraktion werde sich daher auch künftig "für die Verpflichtung der Bundesregierung zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Beantwortung der parlamentarischen Anfragen einsetzen" und, falls es erforderlich sein sollte, "auch den Gang nach Karlsruhe nicht scheuen".

Eine Frage der Qualität

Die Forderung seines Kollegen Bosbach teilt Beck indes nicht. Das Problem liege nicht bei den Fristen, innerhalb derer Anfragen beantwortet werden müssten, sondern bei der Qualität der Antworten. Mit dieser Einschätzung steht Beck nicht allein: Sogar Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) sah sich im Oktober 2008 dazu gezwungen, in einem Brief an den damaligen Kanzleramtsminister Thomas de Maizière (CDU) zu monieren, dass die inhaltliche Beantwortung parlamentarischer Anfragen "nur oberflächlich oder ausweichend erteilt" oder sogar ganz verweigert werde.

Auch die FDP-Fraktion forderte noch 2009 in einem Antrag (16/13865), die Regierung solle ihren Umgang mit dem Recht des Bundestages auf Information und Kontrolle "grundlegend" ändern. Ihre Auskunftspflicht müsse "abweichend von der bisherigen Praxis deutlich erweitert" werden. Inzwischen gibt es wieder FDP-geführte Ministerien - doch Jörg van Essen, Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion, weiß, dass auch für seine Abgeordneten damit nicht alles zwangsläufig besser wird: "Der Informationsanspruch des Parlaments wird immer wieder zu Konflikten zwischen Parlament und Regierung führen." Dies sei systembedingt und nicht davon abhängig, wer gerade regiere: "Solche Konflikte hat es und wird es deshalb immer geben."

Gegen die eigene Regierung

Im extremsten Fall führen diese dazu, dass Abgeordnete gegen die eigene Regierung klagen wie 2007 die SPD-Abgeordneten Jörg Tauss und Johannes Jung. Sie gingen vor Gericht, weil ihnen Auskünfte zur Lkw-Maut beziehungsweise die Einsicht in Rahmenverträge der Bundesdruckerei verweigert wurden. Sie beriefen sich dabei auf das Informationsfreiheitsgesetz, das grundsätzlich jedem Bürger den Zugang zu amtlichen Informationen der Bundesbehörden gewährt.

Dass Abgeordnete diesen Weg gehen, um Informationen der Regierung zu erhalten, findet der Berliner Staatsrechtler Michael Kloepfer schwierig: "Das Informationsfreiheitsgesetz ist ein Individualrecht für jedermann, aber kein Organrecht. Und bei Abgeordneten ist es immer schwierig zu entscheiden, ob sie als Privatpersonen oder Angehörige des Verfassungsorgans Bundestag agieren." Kloepfer spricht sich deshalb sowohl dafür aus, ein Grundrecht auf Information in das Grundgesetz aufzunehmen als auch gleichzeitig die Kontrollrechte des Bundestages deutlich auszuweiten. Die Bundesregierung müsse sich daran gewöhnen, einen größeren Zugang zu ihren Informationen zu gewähren. An ihrem grundsätzlichen Wissensvorsprung werde sich jedoch nicht viel ändern: "Da spielt das Parlament auch weiterhin die zweite Geige gegenüber der Exekutive", sagt Kloepfer.