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Recht auf Leben und gute Verwaltung

JUSTIZ Die Grundrechtecharta der EU ist in Kraft, aber drei Mitgliedstaaten machen nicht mit

03.05.2010
2023-08-30T11:25:55.7200Z
3 Min

Wie bekämpft man Kinderpornografie im Internet am wirksamsten? Für EU-Innen-kommissarin Cecilia Malmström ist die Antwort eindeutig: Zugangssperren sind das beste Mittel. Sie möchte, dass künftig per EU-Recht alle Mitgliedsländer der Union verpflichtet sind, die Seiten zu sperren. Aber verletzt man damit nicht das Recht auf Informationsfreiheit?

Bisher galt es in solchen Streitfällen, das nationale Verfassungsgericht anzurufen. Theoretisch konnten Bürger zwar auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagen, das Problem war aber, dass es auf EU-Ebene bisher kein rechtsverbindliches Dokument gab, dass solche Bürger- und Grundrechte garantiert. Seit der Vertrag von Lissabon in Kraft ist, hat sich das geändert. Denn er verweist auf die "Charta der Grundrechte der Europäischen Union".

Klage in Luxemburg

Die Grundrechtecharta, ausgearbeitet zwischen 1999 und 2000 von einem Konvent unter Vorsitz des ehemaligen Bundespräsidenten Roman Herzog, ist das erste rechtlich bindende Dokument in der EU, in dem alle wichtigen Menschen- und Grundrechte gebündelt sind. Im Gegensatz zur Europäischen Menschenrechtskonvention von 1950 enthält die Charta nicht nur politische und zivile, sondern auch soziale, wirtschaftliche und kulturelle Rechte. Das Recht auf Leben garantiert sie in ihren 54 Artikeln genauso wie das "Recht auf gute Verwaltung" und soziale Sicherheit. Jeder EU-Bürger kann die in der Charta verbrieften Rechte seit Dezember 2009, als der Lissabon-Vertrag in Kraft trat, vor Gerichten überall in der Union einklagen. Auch an den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg, der sich um die Auslegung von EU-Recht kümmert, können Bürger sich wenden. Allerdings können sie nur gegen Gesetze klagen, die auf EU-Recht beruhen.

Nicht für Tschechien

Warum aber dauerte es fast zehn Jahre, bis die Charta von einer politischen Absichtserklärung zu einem Rechtsdokument wurde, an das sich alle Mitgliedstaaten halten müssen? Nachdem der Grundrechte-Konvent die Charta im Jahr 2000 präsentiert hatte, billigten das Europäische Parlament und andere Organe der EU das Dokument. Dadurch wurde die Charta aber nicht rechtsverbindlich, kein Mitglied der EU wäre im Zweifel an sie gebunden gewesen. Dafür hätte sie in die Unions-Verträge aufgenommen werden müssen. Diesen Makel wollten die Staats- und Regierungschefs der EU beseitigen, indem sie die Grundrechtecharta in die ursprünglich geplante EU-Verfassung integrierten.

Doch Franzosen und Niederländer lehnten die Verfassung 2005 in Volksabstimmungen ab und verhinderten, dass sie rechtskräftig wurde. Damit blieb auch die Charta erst einmal auf der Strecke. Das hat sich mit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags grundlegend geändert, der auf die Charta verweist. Doch sie gilt nicht in allen EU-Staaten. Die Tschechen haben den Lissaboner Vertrag nur unter der Bedingung ratifiziert, dass in ihrem Land die Grundrechtecharta keine Wirkung entfaltet. Vor allem Präsident Václav Klaus befürchtete, dass die nach dem Zweiten Weltkrieg enteigneten und vertriebenen Sudetendeutschen und deren Nachfahren sich auf die Charta berufen und Entschädigungen einklagen könnten. Auch Großbritannien und Polen haben durchgesetzt, dass in ihren Ländern die Charta nicht anwendbar ist. Die Briten argumentierten, dass die Grundrechtecharta die Souveränität britischer Gerichte aushöhle und Bürger fortan Rechte einklagen könnten, die ihnen nach britischem Recht nicht zustehen. Die Polen befürchteten, dass homosexuelle Paare auf Grundlage der Charta gegen die dortigen Gesetze zu Familie und Eheschließung Klage erheben. Trotzdem entfaltet die Charta bereits erste Wirkungen: Nicht nur EU-Innenkommissarin Malström will beispielsweise die geplante EU-weite Vorratsdatenspeicherung darauf überprüfen, ob sie mit der Grundrechtecharta kompatibel ist. Auch die Anwälte von Heinrich Boere, der als SS-Mann im Zweiten Weltkrieg Widerständige in den Niederlanden erschoss, beriefen sich auf das Dokument. Denn es besagt, dass keiner wegen der gleichen Straftat zweimal verurteilt werden darf. Die Richter folgten dem nicht. Doch auch dieses Beispiel zeigt: Die Charta ist jetzt schon Teil des Rechtssystems in Europa.

Der Autor arbeitet als freier Journalist in Berlin.