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Sarkozy kämpft gegen Verschleierung

FRANKREICH Im Eilverfahren will der französische Präsident ein Burka-Verbot beschließen

10.05.2010
2023-08-30T11:25:55.7200Z
3 Min

In Frankreich drängt Präsident Nicolas Sarkozy aufs Tempo bei der Verabschiedung eines weit reichenden Burka-Verbots. "Im September 2010 muss es geschafft sein", sagte Sarkozy am vergangenen Dienstag bei einem Treffen mit den Senatoren der Präsidentenpartei UMP in Paris. Dafür müsste das Gesetz aber wohl beide Kammern des Parlaments im Eilverfahren mit nur einer Lesung passieren. Die Präsidenten von Senat und Nationalversammlung, Gérard Larcher und Bernard Accoyer von der UMP, lehnen ein solches Schnellverfahren bisher ebenso ab wie die Opposition.

Ende April hatte Belgien als erstes Land der Welt ein Verbot der Ganzkörperverschleierung beschlossen. Das Verbot soll nicht nur in Behörden gelten, sondern auch auf der Straße, in Parks und Geschäften. Dem belgischen Gesetzentwurf zufolge kann die Verhüllung des Gesichts in der Öffentlichkeit künftig mit einer Geldstrafe und/oder Freiheitsentzug von bis zu sieben Tagen geahndet werden. Bislang hat jedoch nur das belgische Unterhaus zugestimmt. Wann der Gesetzentwurf den Senat passiert, ist wegen der innenpolitischen Krise des Landes noch unklar.

150 Euro Strafe

Jetzt will Frankreich in der Burka-Frage gleichziehen: In der französischen Nationalversammlung steht am Dienstag eine Resolution gegen die islamische Ganzkörperverschleierung auf der Tagesordnung, die allerdings rein symbolischen Charaker hat. Ihre Verabschiedung hatte eine parteiübergreifenden Kommission des Unterhauses empfohlen. Der Ministerrat wird sich laut Premierminister Francois Fillion am 19. Mai mit einer Vorlage zum Burka-Verbot befassen und entscheiden, ob das Eilverfahren gewählt wird. Anfang Juli könnte die erste Lesung in der Nationalversammlung stattfinden, im September dann im Senat.

Die französische Regierung will das Tragen der Burka nicht nur in Behörden und öffentlichen Einrichtungen verbieten, sondern - wie in Belgien - generell in der Öffentlichkeit. Wer das Gesicht verhüllt, soll dafür mit bis zu 150 Euro bestraft werden können. Wer eine Frau zur Verschleierung zwingt, soll mit einer Geldstrafe von 15.000 Euro und einem Jahr Freiheitsentzug belangt werden können. Das Tragen von Kopftüchern ist an französischen Schulen schon seit 2004 verboten.

Ausnahmen für Feste

Der jetzt bekannt gewordene Textentwurf der französischen Regierung erwähnt nicht explizit die Burka oder andere Formen der islamischen Ganzkörperverschleierung, sondern die Maskierung oder Verhüllung des Gesichts in der Öffentlichkeit. Im Entwurf sind Ausnahmen vorgesehen - etwa für Motorradfahrer oder Feste. Auch die sozialistische Opposition ist in Frankreich für ein gesetzliches Verbot der Verschleierung in Behörden und öffentlichen Einrichtungen, befürchtet aber, dass ein weiter reichendes Verbot im öffentlichen Raum rechtlich nicht zulässig sei. Der Staatsrat, das höchste Verwaltungsgericht Frankreichs, hatte im März entsprechende Bedenken geäußert. Der sozialistische Senator und ehemalige Justizminister Robert Badinter, der für eine harte Haltung gegenüber dem Ganzkörperschleier plädiert, mahnte zur Vorsicht. "Nichts wäre schlimmer als Annullierungen auf dem Niveau des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte", sagte er. Der Straßburger Gerichtshof habe immer die Autonomie der Person hervorgehoben, das Recht eines jeden zu leben, wie er wolle, solange anderen kein Schaden zugefügt werde, betonte Badinter. Er war bis 1995 Präsident des französischen Verfassungsrats, vergleichbar dem Bundesverfassungsgericht.