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Aus Plenum und Ausschüssen : Neuer Straftatbestand strittig

10.05.2010
2023-08-30T11:25:55.7200Z
1 Min

MENSCHENRECHTE

Völkerrechtsexperten haben sich am vergangenen Mittwoch in einer öffentlichen Anhörung des Menschenrechtsausschusses uneins in der Frage gezeigt, ob die Gerichtsbarkeit des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag (IStGH) auf den Straftatbestand des Agressionsverbrechens ausgeweitet werden sollte. Nach Ansicht von Claus Kreß von der Universität Köln würde diese Maßnahme "eine empfindliche Lücke im Völkerstrafrecht schließen". Er empfahl der Bundesregierung, sich auf der Überprüfungskonferenz des Römischen Statuts des IStGH Ende Mai 2010 in Kampala (Uganda) "beharrlich dafür einzusetzen, dass es zu einer Einigung kommt". Auch Hans-Peter Kaul, Richter am IStGH, forderte die Regierung auf, sich mit Nachdruck dafür stark zu machen. Die Aussicht auf Erfolg wertete er als "so gut wie nie zuvor". Als "überfällig" bezeichnete der frühere Abgeordnete der Fraktion Die Linke, Norman Paech, die Definition des Aggressionsverbrechens.

Gegen die Erweiterung des Strafrechtskatalogs wandten sich Eckart Klein und Andreas Zimmermann von der Universität Potsdam. Zimmermann betonte, der Konsens darüber, wann eine Handlung völkerrechtlich als Aggression zu klassifizieren sei, gehe auseinander und viele Situationen fielen in eine völkerrechtliche Grauzone. Zudem sei es fraglich, ob der IStGH als die geeignete Institution angesehen werden könne, über das Vorliegen einer Aggressionshandlung zu entscheiden. Dies soll nach Auffassung Zimmermanns im Regelfall durch den UN-Sicherheitsrat geschehen. Klein warnte, eine Einbeziehung des Sicherheitsrates würde "einen zutiefst politischen Schatten auf die Gerichtsbarkeit des IStGH" werfen.