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Auftrieb oder Absturz

EUROPA Sind die Euro-Hilfspakete ökonomisch sinnvoll und mit dem EU-Recht vereinbar? Vier Positionen

17.05.2010
2023-08-30T11:25:56.7200Z
9 Min

Ja. Oft ist dieser Tage vom "Primat der Politik" gegenüber dem Markt zu lesen. Das monumentale Bollwerk aus finanzpolitischen Garantien und Zentralbankintervention, das die EU um die Währungsunion gebaut hat, steht für die Überzeugung der EU-Regierungen, nicht gewinnorientierte Märkte über die Zukunft des europäischen Projekts entscheiden zu lassen, sondern die gemeinwohlorientierte Politik. Die ökonomischen und politischen Schäden für Europa wären exorbitant, wenn auf die Krise Griechenlands Krisen in Portugal oder Spanien folgen würden. Wer vom "Primat der Politik" überzeugt ist, muss alles in der Macht stehende tun, um den Flächenbrand zu verhindern.

Wie viel aber kann die Politik gegen Marktkräfte ausrichten? Kurzfristig sehr wenig, mittel- bis langfristig aber sehr viel. Das Problem der aktuellen Krise ist, dass es unterlassen wurde, die mittel- bis langfristigen Projekte in Angriff zu nehmen, als noch Zeit dafür war. Stattdessen hangelt sich die Politik nun von einer kurzfristigen Antwort zur anderen: Bankenrettung, Griechenlandrettung, Europarettung… Was fehlte, waren regulatorische Einschränkungen der Geschäftspraxis spekulativ agierender Finanzmarktakteure. Ebenso fehlten europäische Entscheidungs- und Koordinierungsprozesse, die der jetzigen Krise schon viel früher hätten entgegen treten können.

Aber Fehler beim Brandschutz sollten niemanden davon abhalten, dem Feuer nicht sofort und mit allen Mitteln entgegenzutreten. Der Ärger darüber, dass die Politik in den vergangenen anderthalb Jahren nicht genug getan hat, ist berechtigt. Jetzt zu zögern wäre aber noch viel schlimmer.

Denn Europa tut alles, was es jetzt noch tun kann. Gemeinsam mit dem IWF legen wir 750 Milliarden Euro auf den Tisch und signalisieren Spekulanten, dass sie gegen eine sehr reiche Bank wetten. Zentralbanken unterstützen die EU-Strategie, durch eine historisch einzigartige direkte Intervention auf den Märkten. Wir setzen damit auf ökonomische Abschreckung und rechnen damit, dass die Spekulanten das Blatt hinwerfen. Der EU-Rettungsschirm ist das größte "All-In" der Pokergeschichte. Geht es gut, dann geht es richtig gut. Geht es schief, dann könnte der Euro scheitern.

Schlüsselrolle

Die Poker-Metapher steht aber auch für die Ausweglosigkeit der Politik. "All-In" ist eine Hochrisikostrategie, die niemand freiwillig spielt. Sollte es tatsächlich zum Showdown zwischen den Spekulanten und der EU kommen, dann ist nicht sicher, ob die angekündigten Summen tatsächlich fließen würden. Viele Umsetzungsdetails sind unklar, politische Mehrheiten könnten fehlen und der finanzielle Spielraum auch der reichen Euroländer ist begrenzt. Diese Unsicherheiten sollten aber nicht zu einer Ablehnung des Pakets führen: Bei ihm geht es ebenso sehr um das psychologische Signal wie um das ökonomische.

Nach dem Hin und Her zu Griechenland blicken die Märkte vor allem auf die Entschlossenheit Deutschlands. Der Schirm kann nur funktionieren, wenn Deutschland ihn absolut glaubwürdig unterstützt. Bleiben Zweifel bestehen, dann scheitert der Plan und kostet uns alle sehr viel Geld. Stellen wir uns aber geeint dem Markt gegenüber, dann glückt das Unterfangen und kostet uns sehr wenig Geld.

Ebenso wichtig wie die klare Zustimmung zum Rettungspaket ist aber die Notwendigkeit, jetzt gezielt am EU-Projekt weiter zu arbeiten. Es war ein Irrglaube, eine gemeinsame Währung könnte ohne eine gemeinsame Politik funktionieren. Während die ewig Gestrigen jetzt wieder die gemeinsame Währung in Frage stellen, ist es Aufgabe einer klugen Politik, das europäische Haus stabiler und widerstandsfähiger zu machen und den Aktionsradius der Finanzmärkte einzuschränken. Die deutsche Europapolitik ist jetzt mehr denn je in der Bringschuld.

Nein. Was heute verdrängt wird, aber die Entwicklung innerhalb der Euro-Zone entscheidend geprägt hat: Die früheren Abwertungsländer in der EU übernahmen bei Eintritt in die Währungsunion das niedrige Zinsniveau, das Deutschland auf Grund seiner verlässlichen Geldpolitik eingebracht hatte - die erhoffte "Euro-Dividende". Die für diese Länder extrem niedrigen Zinsen - bei Berücksichtigung der nationalen Inflationsrate waren sie lange Zeit sogar negativ - verlockten private und öffentliche Haushalte zu exzessivem Konsum.

Ein Zweites kommt hinzu: Die gute Konjunktur dort verführte die Tarifvertragsparteien, hohe Lohnabschlüsse zu verlangen und zu gewähren. Diese Länder tragen nun eine doppelte Last: Sie können aus eigener Kraft ihre Schulden nicht mehr bedienen und sind international nicht mehr konkurrenzfähig.

Es gibt zwei grundsätzliche Ansätze, mit diesen Problemen fertig zu werden: Die erste Lösung setzt auf die eigenen Anstrengungen der überschuldeten Länder, die zweite Lösung stellt nicht begrenzte Hilfsmittel zu deren Rettung bereit. Die erste Lösung folgt einem ökonomischen Kalkül: Griechenland und andere Problemländer verlassen die Eurozone, denn nur außerhalb der Eurozone können sie sich - wie viele andere EU-Länder - sanieren. Sie müssen zu ihrer alten Währung zurückkehren und werten sie ab. So gewinnen sie ihre verloren gegangene internationale Konkurrenzfähigkeit zurück.

Wenn mehr Touristen Griechenland besuchen, kann es Devisen verdienen und seine Schulden tilgen. Auf einer internationalen Schuldenkonferenz muss über die griechischen Altschulden verhandelt werden. Die Banken müssen Abstriche von ihren Forderungen machen; sie haben gewusst, dass höhere Zinsen mit Risiken verbunden sind.

Der zweite Weg versucht, die Fehlentwicklungen nicht zu beheben, sondern mit frisch gedrucktem Geld zuzudecken. Wenn man den Schleier vor diesen "bail out-Aktionen" wegzieht, sieht man, worum es wirklich geht: Es ist eine gigantische Aktion zur Rettung angeschlagener Banken. Sie ließen sich von traumhaften Gewinnaussichten verlocken - bei der EZB Geld zu 1 % aufnehmen und zu 5 % und mehr in dubiosen Staatsanleihen anlegen, und haben nun ein Problem auf ihrer Aktivseite: Es droht eine erneute Überschuldung.

Dass die EZB bereit war, Ramschanleihen einzelner Staaten als Pfand für die Ausgabe druckfrischer Euro zu nutzen, wurde allgemein als ein Widerruf ihrer Stabilitätsbekundungen gewertet. Wenn sie sich jetzt sogar entschlossen hat, Ramschanleihen direkt aufzukaufen, muss sie sich den Vorwurf gefallen lassen, dass bald auf den internationalen Kapitalmärkten der Euro selbst eine Ramschwährung genannt wird.

Verhängnisvoller Bruch

So hat sich die als Stabilitätsgemeinschaft ausgelobte Währungsunion von heute auf morgen in eine Haftungs- und Schuldengemeinschaft gewandelt. Sie mündet über kurz oder lang in eine Inflationsunion ein. Da das Eigentum der Bürger in aller Regel aus Geldvermögen besteht, werden sie bei Inflationierung existentiell geschädigt. Jetzt erleben sie auch, wie rasch der für einen "steinernen Felsen" gehaltene Artikel 125 Lissabon-Vertrag - kein Mitgliedstaat haftet oder tritt für die Verbindlichkeiten eines anderen Mitgliedstaates ein - beiseite geräumt wird. Das ist ein verhängnisvoller Bruch des Vertrages. Auch deswegen hat eine Gruppe von Professoren Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt, um Schaden vom deutschen Volk und von Europa zu wenden.

Ja, Die Rettung des Euro sollte nicht am EU-Recht scheitern. Die Illusion, allerdings man könne in Eruopa auf Pump gut leben, weicht einem nüchternen Erwachen. Das Rettungspaket muss drastische Strukturveränderungen mit sich bringen - auch in unserem Denken und in unseren Gewohnheiten. Das EU-Recht steht dem entgegen, wir sollten es nur anwenden. Aber wir müssen uns auch fragen, wie weit es mit uns gekommen ist, dass unsere 27 Regierungen in Brüssel zusammen sitzen und darum kämpfen, "das Vertrauen der Finanzmärkte zurück zu gewinnen"?

Vorrangiges Ziel der Währungsunion ist die Stabilität des Euro. Die Pflicht der Mitgliedstaaten zu solider Haushaltspolitik ist hingegen die Kehrseite ihrer verbliebenen Zuständigkeit. Unsolide Finanzpolitik strafen die Finanzmärkte mit Zinsaufschlägen. Das ist so gewollt. Daneben treten die Überwachung der Haushaltslage der Mitgliedstaaten durch die Kommission und die Sanktionen im Defizitverfahren für die Euro-Länder. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt sollte die Überwachung und den Sanktionsmechanismus weiter straffen. Die Schuldenkrise ist die Folge der Missachtung dieser Regeln. Der Markt nimmt, was er bekommt.

Bei der Rettungsaktion geht es nicht um Hilfen für Griechenland, Portugal oder Spanien, sondern um den Euro und dessen Stabilität überhaupt. Stabilität will auch Art. 125 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Kein Gläubiger darf damit rechnen, dass bei Zahlungsschwierigkeiten eines Mitgliedstaats ein anderer "solidarisch" haftet oder dafür eintritt. Es wäre aber widersinnig, daraus ein Verbot freiwilliger Kredithilfen abzuleiten, die unter außergewöhnlichen Umständen der Sicherung des Euro dienen. Wer einem in Not geratenen Schuldner aus übergeordneten Gründen mit einen Kredit aushilft, damit er einen ungeduldigen Gläubiger befriedigen kann, "haftet" nicht für dessen Schulden und tritt auch nicht dafür ein. Artikel 125 AEUV, die so genannte "Bail-out-Klausel", steht der Rettungsaktion demnach nicht entgegen.

Artikel 122 Absatz 2 AEUV erlaubt einen finanziellen Beistand der Union im Falle, dass ein Mitgliedstaat von gravierenden Schwierigkeiten ernstlich bedroht ist, wenn sie auf außergewöhnlichen Ereignissen beruhen, die sich seiner Kontrolle entziehen. Die Probleme Griechenlands haben ihre Ursache zwar nicht allein in der globalen Finanzkrise. Dass das Land eine Mitschuld trifft, schließt die Anwendung der Norm aber nicht aus. Das Problem reicht jedoch weit über Griechenland hinaus. Aufgrund der engen Verflechtungen könnte die Eurozone, ja der internationale Finanzmarkt insgesamt in die Krise gestürzt werden. Artikel 122 AEUV ist Ausdruck der Solidarität in der Not, seiner Anwendung steht unter den gegebenen Umständen nichts entgegen.

Klärung notwendig

Die Alternative, ein Austritt oder gar Ausschluss aus der Eurozone, ist weder im Vertrag vorgesehen noch in der Sache hilfreich. Trotz der Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten ist Euroland als Solidargemeinschaft konstruiert. Artikel 122 Absatz 2 AEUV zieht daraus die Konsequenz und kann Grundlage der Rettungsaktion sein. Die harten Bedingungen sollten als Chance zur notwendigen Korrektur genutzt werden, im der gesamten EU.

Eine Frage bleibt: Kann der Rat die Kommission auf der Grundlage des Artikel 122 AEUV ermächtigen, für den Finanzstabilisierungsmechanismus 40 Milliarden Euro auf dem Kapitalmarkt aufzunehmen? Der EU-Haushalt ist unbeschadet sonstiger Einnahmen vollständig aus Eigenmitteln zu finanzieren. Oder geht es am Haushalt vorbei, dann würde die Kommission nur Amtshilfe leisten für die Euro-Länder. Hier wäre eine Klärung hilfreich.

Nein. Sowohl das Griechenland-Hilfspaket als auch der Euro-Stabilisierungsmechanismus sind mit Buchstaben und Geist der zur Gewährleistung der Stabilität des Euro geschaffenen Vorschriften des Vertrages von Maastricht, die heute im "Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union" (AEUV) enthalten sind, unvereinbar.

Im Vertrag von Maastricht haben sich die Mitgliedstaaten der EU darauf geeinigt, die Währungsunion als Stabilitätsunion zu gründen. Der Euro sollte so stabil werden wie zuvor die D-Mark. Deshalb stellt der Vertrag zunächst Grenzen für die Verschuldung und für die Haushaltsdefizite der Mitgliedstaaten auf. Der zweite Stützpfeiler der Stabilitätskonstruktion ist eine Europäische Zentralbank (EZB), die nach dem Vertrag von der Politik unabhängig und vorrangig der Wahrung der Preisstabilität verpflichtet sein muß. Ausdrücklich verboten ist es deshalb auch, dass die EU oder Regierungen und Körperschaften der Mitgliedstaaten von der EZB oder von den Zentralbanken der Mitgliedstaaten Kredite erhalten. Damit ist der Aufkauf von Staatsanleihen durch die EZB nicht vereinbar.

Der dritte zentrale Stützpfeiler der Stabili-tätsunion ist das "Bail-out-Verbot": Der Vertrag verbietet nicht nur der EU, sondern auch den Mitgliedstaaten, für die Schulden anderer Mitgliedstaaten einzustehen (Artikel 125 Absatz 1 AEUV). Damit ist notwendigerweise auch ein Verbot, anderen Mitgliedstaaten Kredite zu gewähren oder sich für solche Kredite zu verbürgen, gemeint; andernfalls ließe sich die Vorschrift ohne weiteres umgehen.

Das Bail-out-Verbot ist für die Stabilitätskonstruktion der Währungsunion von zentraler Bedeutung. Denn die Währungsunion wird nicht durch eine Wirtschaftsunion ergänzt; auf eine Vergemeinschaftung der Wirtschafts-, Finanz-, Haushalts- und Sozialpolitik konnten sich die Mitgliedstaaten nicht einigen. Mit dem Bail-out-Verbot will der Vertrag sicherstellen, dass jeder Mitgliedstaat für die Entwicklung seiner Finanzlage konsequenterweise selbst die Verantwortung trägt. Kann er hingegen mit der Hilfe anderer Staaten rechnen, ist der Anreiz groß, sich zu verschulden, auf Kosten anderer bequem zu leben und so zugleich die Stabilität des Euro zu unterminieren. Genau dies will der Vertrag vermeiden.

Vertrauenskrise

Die Währungsunion ist nicht als Transferunion konzipiert worden. Dafür hat der Gesetzgeber mit dem Zustimmungsgesetz zu dem Vertrag niemals seine Zustimmung gegeben, und er hätte dazu nach dem Grundgesetz auch gar nicht seine Zustimmung geben dürfen. Die "Rettungspakete" bringen mit ihrem Verstoß gegen das "Bail-out-Verbot" eine der tragenden Säulen der Euro-Stabilität zum Einsturz. Sie retten weder Griechenland noch den Euro, sondern sie zerstören das Vertrauen der Märkte in die Anwendung der stabilitätssichernden Vorschriften. Was sie retten, sind nur die Banken, die in unverantwortlicher Weise in mediterrane Staatspapiere investiert und damit zur Überschuldung der betreffenden Staaten beigetragen haben. Sie sind hohe Risiken eingegangen, um hohe Zinsen zu kassieren und den Managern hohe Boni zu erwirtschaften. Jetzt werden die drohenden Verluste auf den Steuer-zahler abgewälzt. Die These, man könne die "Rettungspakete" mit einer Notstandslage gemäß Artikel 122 Absatz 2 AEUV rechtfertigen, ist falsch. Die Überschuldung Griechenlands und anderer Staaten ist kein einer Naturkatastrophe vergleichbares Ereignis, sondern das Ergebnis einer Finanzpolitik, für die nach dem Vertrag die betreffenden Staaten allein verantwortlich sind.