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Aus Plenum und Ausschüssen : Weniger Trauben, bessere Qualität

25.05.2010
2023-08-30T11:25:57.7200Z
1 Min

WEINGESETZ

Um die Qualität des deutschen Weines zu sichern und vergleichbare Wettbewerbsbedingungen für die Betriebe zu schaffen, soll das Weingesetz geändert werden. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen (17/1749) hervor, der am vergangenen Freitag in erster Lesung im Bundestag beraten wurde. Durch die fraktionsübergreifende Initiative sollen auch die Traubenmost- und Weinerzeugung aus nicht selbst erzeugten Weintrauben, nicht selbst erzeugtem Traubenmost oder teilweise gegorenem Traubenmost der Hektarertragsregelung unterworfen werden. Bisher ist diese Regelung begrenzt auf die Vermarktung von Most und Wein aus selbst erzeugten Trauben. Ziel der im Weinrecht verankerten Hektarertragsregel ist, sowohl die Weinqualität zu steigern als auch den Weinmarkt zu stabilisieren. Sie bestimmt den in Weintrauben, Traubenmost oder Weinmengen festgesetzten Ertrag je Hektar Ertragsrebfläche. Die Winzer werden durch die Regelung dazu angeregt, bei der Bewirtschaftung ihrer Weinberge eher auf Qualität als auf Menge zu setzen.

Seit einigen Jahren sei vor allem in Weinanbaugebieten mit Weintrauben- Traubenmost und Fassweinmarkt eine Zunahme vermarkungsfähiger Weinmengen festzustellen, die von der Hektarertragsregelung nicht erfasst werden, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Dies könne zu Wettbewerbsungleichgewichten zwischen den verschiedenen bei der Weinerzeugung tätigen Wirtschaftsteilnehmern führen. Ziel des Gesetzes sei es, vergleichbare Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und die Qualität der Weinerzeugung sicherzustellen, heißt es weiter.