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Klare Verhältnisse

BUNDESVERSAMMLUNG Schwarz-Gelb hat am 30. Juni eine deutliche Mehrheit

07.06.2010
2023-08-30T11:25:57.7200Z
2 Min

So spannend wie 2009 bei der Bestätigung von Horst Köhler als Staatsoberhaupt wird die Wahl seines Nachfolgers wohl nicht werden. Damals verfügten Union und FDP zusammen über 604 Stimmen und waren damit auf Unterstützung etwa der Freien Wähler aus Bayern mit ihren 10 Wahlleuten angewiesen, um ihren Kandidaten Köhler schon im ersten Wahlgang mit der notwendigen absoluten Mehrheit von damals 613 Stimmen durchzusetzen. Seitdem wurde die Zusammensetzung der Bundesversammlung durch Bundestags- und Landtagswahlen neu bestimmt, und nun kann Schwarz-Gelb hoffen, Ende Juni mindestens 644 der dann insgesamt 1.244 Wahlleute entsenden können - eine komfortable Mehrheit, die sich laut Bundesinnenministerium aufgrund der Zusammensetzung von Bundestag und Landesparlamenten nach Stand der jeweils letzten Wahl voraussichtlich ergibt. Endgültig wird die Zusammensetzung der Bundesversammlung zwar erst nach der Wahl der Länderdelegierten durch die 16 Landtage feststehen. Doch gefährden mögliche Abweichungen nicht die schwarz-gelbe Mehrheit.

Dickes Polster

Die Bundesversammlung, deren einzige Aufgabe die Wahl des Bundespräsidenten ist, besteht laut Verfassung aus den - derzeit 622 - Bundestagsabgeordneten "und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden". Zum Staatsoberhaupt gewählt ist, heißt es im Grundgesetz, "wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder der Bundesversammlung erhält". Wird diese Hürde in den ersten zwei Wahlgängen nicht genommen, reicht anschließend die einfache Mehrheit - woran der Koalitionskandidat Christian Wulff aber kaum einen Gedanken verschwenden muss: Mit 644 Stimmen - 497 von der Union und 147 von der FDP - hätte Schwarz-Gelb mehr als 20 Stimmen über der absoluten Mehrheit von 623 Delegierten. Und möglicherweise wird dieses Polster noch dicker: In Hamburg muss per Losentscheid ermittelt werden, ob der letzte der insgesamt 13 Plätze des Stadtstaates in der Bundesversammlung der CDU- oder der Linksfraktion in der Bürgerschaft zufällt. Ebenso ist ein Sitz in Nordrhein-Westfalen per Losentscheid zwischen CDU und SPD zu vergeben. Beide sind im künftigen Düsseldorfer Landtag gleich stark vertreten. Je nach Los könnte die Union also noch weitere 2 Wahlleute stellen.

Die Sozialdemokraten werden sich dagegen voraussichtlich mit 333 bis 334 Delegierten begnügen müssen, die Grünen mit 127 und Die Linke mit 124 bis 125. Das wären maximal 586 Stimmen: zu wenig, um Wulff zu verhindern. Daran ändert sich auch nichts, wenn die 10 Wahlleute der bayerischen Freien Wähler, die drei NDP-Vertreter aus Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern oder der mit einer Stimme vertretene Südschleswigsche Wählerverband (SSW) gegen Wulff stimmen würden.