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Grünes Licht aus Karlsruhe

JUSTIZ Gauweiler-Antrag gegen Euro-Rettungspaket abgelehnt

14.06.2010
2023-08-30T11:25:58.7200Z
1 Min

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Antrag des CSU-Abgeordneten Peter Gauweiler auf einstweilige Anordnung gegen das Gesetz zum Euro-Rettungsschirm abgelehnt. Der Allgemeinheit drohten "schwere Nachteile", wenn die Anordnung ergehe und sich die Gesetzesregelung später als verfassungsrechtlich zulässig erweisen sollte, argumentierte das Gericht in dem am vergangenen Mittwoch gefassten Beschluss. Weniger schwer wögen die Nachteile, die entstünden, wenn die Anordnung nicht erlassen werde, die Regelung sich aber später als unzulässig erweise (2 BvR 1099/10).

Unabsehbare Folgewirkungen

Bundestag und Bundesrat hatten das Gesetz, das deutsche Garantien für finanziell angeschlagene EU-Staaten von bis zu 148 Milliarden Euro vorsieht, am 21. Mai verabschiedet; am selben Tag beantragte Gauweiler die einstweilige Anordnung und erhob zugleich Verfassungsbeschwerde. Sein Prozessbevollmächtigter Dietrich Murswiek zeigte sich nach dem Richterspruch zuversichtlich, dass die Verfassungsbeschwerde gegen den Rettungsschirm in der Hauptsache Erfolg haben und das Gericht die "mit den 'Rettungspaketen' eingeleitete Umwandlung der europäischen Währungsunion in eine Haftungs- und Transferunion stoppen wird".

Die Richter verwiesen in ihrem Beschluss darauf, dass es nach Einschätzung der Bundesregierung zu einer "Vertrauensminderung an den Märkten" mit unabsehbaren Folgewirkungen führen könne, wenn Deutschland seine Zusagen durch den Erlass der Anordnung aussetzen müsste. Dabei komme der Regierung "ein Einschätzungsvorrang zu, der vorbehaltlich eindeutiger Widerlegung vom Bundesverfassungsgericht zu respektieren ist".