Piwik Webtracking Image

»Verheerendes Signal«

ENTWICKLUNG Fraktionen verurteilen Homosexuellen-Gesetz

21.06.2010
2023-08-30T11:25:58.7200Z
2 Min

Der Gesetzentwurf löste weltweite Proteste aus: In Uganda sollen Homosexuelle in Zukunft mit noch härteren Strafen rechnen müssen als ohnehin schon, in manchen Fällen - etwa wenn es zu gleichgeschlechtlichen Akten mit HIV-Positiven oder Minderjährigen gekommen ist - sogar mit der Todesstrafe. Auch Angehörige, Freunde und Menschenrechtsverteidiger müssten, würde die Initiative Gesetz, mit sieben Jahren Gefängnis rechnen, wenn sie Homosexuelle schützen. Vermieter hätten Haftstrafen zu befürchten, wenn sie Schwulen und Lesben eine Wohnung vermieten.

Den Entwurf hatte David Bahati, ein Abgeordneter der Regierungspartei NRM, im Oktober 2009 ins Parlament eingebracht. Die öffentliche Unterstützung dafür ist in Uganda groß - Homophobie ist dort wie vielen anderen afrikanischen Ländern weit verbreitet. Schon jetzt drohen Homosexuellen in Uganda hohe Gefängnisstrafen.

Bundesentwicklungsminister Dirk Niebel (FDP) hat dem ostafrikanischen Land die Entwicklungshilfe in Höhe von 120 Millionen Euro bis 2012 zwar nicht gestrichen. Die Auszahlung knüpft sein Ministerium allerdings an die Bedingung, dass die Pläne kein Gesetz werden.

Gemeinsame Erklärung

Nun macht auch der Entwicklungsaussschuss des Bundestages Druck: Am vergangenen Mittwoch stimmten seine Mitglieder einstimmig einer fraktionsübergreifende Erklärung von CDU/CSU, FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die "Anti-Homosexuality-Bill" in Uganda zu; die Initiative war von der Unionsfraktion ausgegangen. Zuvor hatte bereits das Europäische Parlament eine ähnliche Entschließung verabschiedet. "Der Gesetzentwurf widerspricht dem durch die universellen Menschenrechte geschützten Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und verletzt das Prinzip der Guten Regierungsführung", heißt es in der Erklärung der Bundestagsabgeordneten. Auch wenn sich in der Zwischenzeit die Anzeichen mehrten, dass die Gesetzesvorlage im ugandischen Parlament zunächst nicht weiter verfolgt werde, sei ihre bloße Existenz "ein verheerendes Signal für die Menschenrechte". Der Ausschuss fordert: Uganda soll den Entwurf fallen lassen und das individuelle Recht auf Privatsphäre garantieren. Sollte das Gesetz dennoch verabschiedet werden, gefährde dies die Gewährung von Entwicklungshilfe. Sie wird im Fall Uganda als Budgethilfe direkt in den Staatshaushalt gezahlt.

An die Bundesregierung appellieren die Abgeordneten, sich in ihren bilateralen Beziehungen weiterhin gegen den Gesetzentwurf und für die Rechte von sexuellen Minderheiten auch gegenüber anderen Staaten einzusetzen. Sie bitten sie zudem, die gemeinsame Erklärung dem ugandischen Präsidenten Yoweri Museveni zu übermitteln.

Musenveni hat sich mittlerweile nach monatelangem Schweigen von dem Entwurf distanziert. Die Debatte beschädige "das Ansehen Ugandas im Ausland", bemerkte er. Vertreter seiner Regierung sicherten dem Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung, Markus Löning (FDP), zudem im Juni bei seinem Besuch in Uganda zu, dass Homosexualität nicht mit der Todesstrafe bestraft werden soll.