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Wer klaut, kriegt (k)eine zweite Chance

ARBEIT Experten streiten bei öffentlicher Anhörung über Kündigungen bei Bagatelldelikten

05.07.2010
2023-08-30T11:25:59.7200Z
3 Min

Ihr Fall war es, der die öffentliche Aufmerksamkeit auf das Thema Bagatellkündigungen lenkte: Die Berliner Supermarktkassiererin Barbara E., bekanntgeworden als "Emmely", war gefeuert worden, weil sie zwei liegengebliebene Pfandbons im Wert von 1,30 Euro eingelöst hatte. Das Bundesarbeitsgericht hatte am 10. Mai zwar ihre fristlose Kündigung aufgehoben, doch "Emmely´s" Fall blieb nicht der einzige. Deshalb veranstaltete der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales am vergangenen Montag eine Anhörung zum Thema Bagatellkündigungen. Konkreter Anlass waren drei Oppositionsinitiativen: Die SPD fordert in einem Gesetzentwurf (17/648), Arbeitnehmer bei einem Diebstahl von nur geringem Wert beim ersten Mal nur abzumahnen und nicht fristlos zu kündigen. Die Linke schlägt in ihrem Gesetzentwurf (17/649) darüber hinaus vor, sogenannte "Verdachtskündigungen" zu verbieten. Auch die Grünen plädieren in einem Antrag (17/1986) dafür, dass einer "verhaltensbedingten Kündigung eine Abmahnung vorausgehen" müsse.

Diese Vorschläge und die derzeitige Rechtsprechung der Gerichte bewerteten die Experten bei der Anhörung sehr unterschiedlich. Professor Gregor Thüsing, Direktor des Bonner Instituts für Arbeitsrecht, sah die "Abwägung im Einzelfall" bei der Rechtsprechung "gut aufgehoben", etwa bei der Frage, ob einer Kündigung eine Abmahnung vorausgehen hätte müssen oder nicht. Für "gesetzgeberische Ergänzungen" sah er keinen Bedarf. Auch Joachim Vetter vom Bund der Richterinnen und Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit beschrieb, dass die Gerichte eine "Interessenabwägung im Einzelfall" praktizieren würden. Häufig würden Bagatellkündigungen für unwirksam erklärt, in den Medien würden jedoch oft nur die Fälle genannt, wo die Kündigung bestätigt worden sei.

Heikles Thema Vertrauen

Dem widersprach Martina Perreng vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Sie habe nicht die Hoffnung, dass die Gerichte immer angemessen entscheiden würden und wünsche sich eine klarere Gesetzgebung. Bisher gelte meist der Grundsatz "Wer klaut, der fliegt". Der Berliner Arbeitsrichter Achim Klueß berichtete von 150 veröffentlichten Fällen von Kündigungen bei Bagatelldelikten. Fast immer sei eine Kündigung ohne vorangehende Abmahnung wirksam gewesen, "egal, wie lange jemand dabei war" und unabhängig davon, wie geringfügig das entwendete Wirtschaftsgut gewesen sei. Oft gebe es Kündigungen wegen Bagatelldelikten bei Mitarbeitern, die relativ alt und relativ lange dabei seien. Er habe den Verdacht, die Arbeitgeber wollten die Mitarbeiter loswerden, sagte Klueß.

Ulrich Boudon von der Bundesrechtsanwaltskammer bezeichnete sogenannte Verdachtskündigungen als "schwieriges Feld". Als Beispiel nannten er eine Messerstecherei im Betrieb, bei der es zwei Verdächtige gebe. Wenn der Arbeitgeber alles getan habe, um den Fall aufzuklären, dann müsse er zur Not auch beide kündigen dürfen. Auch Heribert Jöris vom Handelsverband verteidigte Verdachtskündigungen. Gerade im Einzelhandel sei Vertrauen "sehr wichtig", denn "jeder Euro geht durch die Hand der Mitarbeiter". Bei Zweifeln müsse der Arbeitgeber kündigen dürfen. Wäre eine Kündigung bei Bagatelldelikten ohne vorherige Abmahnung nicht möglich, wäre das "ein Dammbruch", sagte Jöris: "Einmal klauen darf ich, käme bei den Menschen an". Er berichtete von Fällen, in denen Mitarbeiter Überraschungseier an Kinder verschenkten, sich bei Hunger Chips aus dem Regal und Blumenschmuck mit nach Hause genommen hätten. Benedikt Hopmann, "Emmely´s" Anwalt, kritisierte Verdachtskündigungen hingegen. Die Beweislast liege dann faktisch beim Mitarbeiter, der - entgegen üblicher Rechtsprinzipien - seine Unschuld beweisen müsse.