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Deutsch können

SCHÖFFEN Gerichtsverfassungsgesetz soll geändert werden

05.07.2010
2023-08-30T11:25:59.7200Z
1 Min

Ein bei Gericht amtierender Schöffe (ehrenamtlicher Richter) soll nach Meinung des Bundestages ausreichende deutsche Sprachkenntnisse besitzen, um an einer Hauptverhandlung und der sich anschließenden Urteilsberatung selbstständig teilnehmen zu können. Dieser Meinung waren die beiden Koalitionsfraktionen sowie die SPD-Fraktion. Sie stimmten einem Gesetzentwurf des Bundesrates (17/1462) zu. Die Linksfraktion und die Grünen votierten dagegen. Das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) soll deswegen um einen entsprechenden Passus ergänzt werden. Schöffen, die trotz mangelnder Sprachkenntnisse dennoch gewählt werden, sollen von der Liste wieder gestrichen werden können. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) meinte, niemand könne an einem Strafprozess als Schöffe sinnvoll mitwirken, wenn er oder sie die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrsche. Aber sie warnte zugleich davor, dass die Anforderungen an die Sprachkenntnisse nicht überspannt werden dürfen. Ansgar Heveling von der CDU/CSU-Fraktion merkte an, auf diese Weise werde ein "revisionsfester Weg" eröffnet, um jemand von der Schöffenliste zu streichen, wenn sich erweise, dass er oder sie der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig ist. Peter Danckert (SPD) merkte an, man müsse sich überlegen, wie man das gesamte System der ehrenamtlichen Richter so reformieren könne, "dass wirklich etwas Sinnvolles dabei herauskommt". Jens Petermann (Die Linke) befürchtete, dass allein ein fremdländisch klingender Name Indiz für die Nichtberrschung der deutschen Sprache sei. Und Jerzy Montag (Grüne) bemerkte, wer eigentlich nach welchen Kriterien entscheide, "wer von uns die Sprache ausreichend beherrscht".