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Aus Plenum und Ausschüssen : Umstrittene Informationspflicht

05.07.2010
2023-08-30T11:26:00.7200Z
1 Min

WIRTSCHAFT

Die in dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen (17/1719) vorgesehene stärkere Informationspflicht von Energieunternehmen gegenüber ihren Kunden wird von Sachverständigen völlig unterschiedlich bewertet. Vorgesehen ist, dass Kunden von Energieunternehmen mindestens einmal jährlich über die Anbieter von Energiedienstleistungen, Energieaudits oder Energie-

effizienzmaßnahmen an ihrem Wohnsitz unterrichtet werden müssen.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz in Deutschland (BUND) bezeichnete diese Informationspflicht als völlig unzureichend. Dagegen kritisierte der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft die Informationspflicht als viel zu weitgehend. Es handele sich in Wirklichkeit um eine "Verpflichtung zur Fremdwerbung" für Konkurrenten. Auch der Bundesverband neuer Energieanbieter beklagte, "für die Energieunternehmen bedeutet dies, auf eigene Kosten auf die Angebote direkter Konkurrenten hinweisen zu müssen, ohne an vergleichbarer Stelle auf das eigene Angebot hinweisen zu dürfen".

Der Zentralverband Heizung Klima Sanitär begrüßte die Bestrebungen, den Markt für Energiedienstleistungen und Energieeffizienzmaßnahmen zu fördern. Kritisiert wurde aber unter anderem, dass die Unternehmen einer immer größeren Anzahl von Zertifizierungsstellen und anderen Qualitätssicherungssystemen gegenüberstehen würden. "Diese ausufernde Zertifizierungspraxis mit Anbieterlisten gilt es auf das zwingend erforderliche Maß zurückzufahren", forderte der Verband.

Auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und die Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- und Wasserverwendung im VKU forderten, "dass insbesondere im Massenkundengeschäft der Stadtwerke auf kostenintensive Informationspflichten verzichtet werden muss".