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Arbeitszimmer kostet 700 Mio.

09.08.2010
2023-08-30T11:26:02.7200Z
1 Min

FINANZEN

Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP wollen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur steuerlichen Absetzbarkeit häuslicher Arbeitszimmer schnell umsetzen. Dies kündigten die finanzpolitischen Sprecher beider Fraktionen, Leo Dautzenberg (CDU) und Volker Wissing (FDP) an. Zugleich wies Dautzenberg darauf hin, dass Steuermindereinnahmen kompensiert werden müssten.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die 2007 von der großen Koalition vorgenommene Beschränkung der Absetzungsmöglichkeiten für die Kosten häuslicher Arbeitszimmer verworfen (2 BvL 13/09). Seit 2007 konnten die Kosten nur noch dann abgesetzt werden, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen beruflichen Tätigkeit bildete. Damit konnten Lehrer oder Angestellte, die auch zu Hause arbeiten, die Kosten nicht mehr absetzen. Das Gericht entschied jetzt, dass die Betroffenen ihre Kosten wieder rückwirkend ab 2007 absetzen können. Nach Angaben der Deutschen Steuer-Gewerkschaft führt das Urteil zu Steuermindereinnahmen von 700 Millionen Euro jährlich. Etwa 800.000 Lehrer würden davon profitieren, sagte der Gewerkschaftsvorsitzende Dieter Ondracek.

Wissing wies darauf hin, dass die Arbeitszimmer-Regelung eine der zahlreichen Steuererhöhungen des ehemaligen SPD-Finanzministers Peer Steinbrück gewesen sei. "Nach der willkürlichen Kürzung der Pendlerpauschale hält wieder einmal ein Steuergesetz der verfassungsrechtlichen Prüfung nicht statt", kritisierte der FDP-Politiker. Auch Barbara Höll (Linksfraktion) begrüßte das Urteil und forderte, Merkels Kabinett müsse "endlich dazu übergehen, vor ihren Beschlüssen die Verfassung einzuhalten, um nicht danach ständig von Verfassungsrichtern Einhalt geboten zu bekommen".