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VOR 60 JAHREN ... : Gründung des Rechnungshofes

06.09.2010
2023-08-30T11:26:03.7200Z
1 Min

15. September 1950: Neue Behörde

Die Institution war schon im Kaiserreich bekannt: Als der Bundestag das Gesetz zu Errichtung und Aufgaben des Bundesrechnungshofes verabschiedete, stellte er sich in eine Tradition von fast 250 Jahren Finanzkontrolle. 1714 hatte der preußische König Friedrich Wilhelm I. eine "General-Rechen-Kammer" ins Leben gerufen, die später in "Preußische Oberrechnungskammer" umbenannt wurde. Ihre Aufgabe: eigenständig und unabhängig den Staatshaushalt zu prüfen und über das Ergebnis in so genannten Bemerkungen zu berichten. Funktionen, die der Bundesrechnungshof noch heute erfüllt. Nach der Gründung des Deutschen Reiches war die "Preußische Oberrechnungskammer" gleichzeitig "Rechnungshof des Deutschen Reiches". Sie existierte bis Kriegsende. Fünf Jahre später wurde der Bundesrechnungshof per Parlamentsbeschluss ins Leben gerufen.

Noch im selben Jahr nahm er seine Tätigkeit in Frankfurt am Main auf - und macht der Regierung seitdem das Leben schwer. In seinen jährlichen Berichten prüft er nicht nur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes, sondern rügt offiziell Schuldenberge und die Verschwendung von Steuergeldern. Zum Beispiel beim Verteidigungsministerium, das im Jahr 2005 Schlepper für den Transport von Bundeswehr-Kampfflugzeugen mietete. Die Schlepper waren zu schwach für das schwere Gerät, die Mietzahlungen in Millionenhöhe mussten trotzdem geleistet werden. Kritikwürdig, fand der Bundesrechnungshof. Als oberste Bundesbehörde ist er nur dem Gesetz unterworfen. Seit Juli 2000 hat er seinen Hauptsitz in Bonn, zudem gibt es eine Außenstelle in Potsdam.