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VOR 55 JAHREN ... : Wer vertritt das deutsche Volk?

20.09.2010
2023-08-30T11:26:04.7200Z
1 Min

22. Septenber 1955: Hallstein-Doktrin

"Die Regierung der sogenannten Deutschen Demokratischen Republik ist nicht aufgrund wirklich freier Wahlen gebildet worden. Sie verfügt über kein echtes Mandat des Volkes." Die Worte Konrad Ade-nauers am 22. September 1955 vor dem Bundestag waren unmissverständlich. Von einer völkerrechtlichen Anerkennung der DDR war die Bundesregierung weit entfernt. Adenauer pochte auf den Alleinvertretungsanspruch der BRD für das gesamte deutsche Volk. Und auch von anderen Staaten erwartete die Bundesrepublik diese Einstellung: Seine Regierung, sagte der Kanzler, würde "die Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit der DDR durch dritte Staaten, mit denen sie offizielle Beziehungen unterhält, als einen unfreundlichen Akt ansehen". Diese Haltung ging als Hallstein-Doktrin in die Geschichte ein.

Benannt wurde sie nach dem Außenamts-Staatssekretär Walter Hallstein. Westdeutschland blieb diesem Kurs lange treu: Als Jugoslawien 1957 und Kuba 1963 Beziehungen zur DDR aufnahmen, brach Bonn seine Beziehungen zu den Ländern ab. Einzige Ausnahme von der Doktrin blieb die Sowjet-Union: Die Bundesrepublik nahm 1955 diplomatische Beziehungen zu Moskau auf, obwohl es die DDR als souveränen Staat anerkannte. Bis zur Einheit gab es deshalb auch zwei Botschafter aus Deutschland in Moskau. Diese Ausnahme wurde damit erklärt, dass die Sowjetunion eine der vier Siegermächte des Zweiten Weltkrieges sei. Überlebt hatte sich die Hallstein-Doktrin erst 1969, als Kanzler Willy Brandt von "zwei Staaten einer Nation in Deutschland" sprach und die DDR damit faktisch anerkannte.