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Kurz notiert

20.09.2010
2023-08-30T11:26:04.7200Z
5 Min

Bundeshaushaltsplan

Der Haushaltsplan wird gemäß Artikel 110 des Grundgesetzes als Anlage zum Bundeshaushaltsgesetz jährlich oder zweijährlich (Doppelhaushalt) vom Deutschen Bundestag beschlossen. Obwohl der Haushaltsplan nur eine Prognose ist, dient er als wichtiges Mittel zu Feststellung des voraussichtlichen Finanzbedarfs des Bundes. Aufgrund des Prognosecharakters kommt es deswegen auch immer wieder zu sogenannten Haushaltslöchern. In dem Fall müssen geringere Steuerseinnahmen oder nicht vorhergesehene Ausgaben durch zusätzliche Neuverschuldung oder Einsparungen ausgeglichen werden.

Haushaltssperre

Es ist zwischen Ausgabensperren und Sperrvermerken zu unterscheiden. Die Ausgabensperre zielt darauf, durch Einschränkungen ohne Eingriffe in das Haushaltsgesetz einer verschlechterten Einnahmesituation so weit wie möglich Rechnung zu tragen. Sie erstreckt sich nicht auf die gesetzlichen und vertraglichen Ausgabeverpflichtungen und ist zeitlich auf den laufenden Haushalt beschränkt. Der Bundesfinanzminister kann eine Ausgabensperre verhängen, ohne dass das Parlament zustimmt. In der Regel wird der Gesetzgeber nachträglich unterrichtet. Mit einem Sperrvermerk knüpft der Haushaltsgesetzgeber Ausgaben in der Regel an Auflagen oder Bedingungen, um seinen Zielvorstellungen Nachdruck zu verleihen.

Investitionen

Der Bund kann Investitionen tätigen. Das sind Ausgaben für Baumaßnahmen, soweit sie nicht militärische Anlagen betreffen, für den Erwerb von beweglichen Sachen und Grundstücken sowie von Beteiligungen und sonstigem Kapitalvermögen, zur Aufnahme von Darlehen und für die Inanspruchnahme aus Gewährleistungen. Investitionen sind öffentliche Ausgaben, durch die Produktionsmittel der Volkswirtschaft erhalten oder verbessert werden. Nach der Verfassung darf der Bund nicht mehr Kredite aufnehmen, als die im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben für Investitionen darstellen. Ausnahmen sind nur zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zulässig.

Nettoneuverschuldung

Die Nettoneuverschuldung oder Nettokreditaufnahme ist die zentrale Kennziffer bei Aufstellung und Vollzug des Haushalts. Sie entspricht dem Betrag, der zur Finanzierung des jeweiligen Haushaltssaldos am Kapitalmarkt aufzunehmen ist. Mit steigenden Schulden erhöhen sich auch die Zinsausgaben, was die Spielräume für die Haushalts- und Finanzpolitik einengt. Deshalb wird versucht, die Nettokreditaufnahme möglichst gering zu halten.

Über- und außerplanmäßige Ausgaben

Über- und außerplanmäßige Ausgaben müssen vom Bundesfinanzministerium genehmigt und dürfen nur bei unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnissen bewilligt werden. Sie sind ohne Nachtragshaushalt möglich, wenn sie 5 Millionen Euro im Einzelfall nicht überschreiten oder wenn Rechtsverpflichtungen erfüllt werden müssen. Ausgaben sind überplanmäßig, wenn sie den betreffenden Ausgabetitel im Haushaltsplan überschreiten, und außerplanmäßig, wenn es im Haushaltsplan für den vorgesehenen Zweck keinen Ausgabetitel gibt. Diese Ausgaben müssen dem Bundestag und dem Bundesrat sofort mitgeteilt werden, wenn sie von grundsätzlicher oder erheblicher finanzieller Bedeutung sind.

Zuschüsse, Zuweisungen, Zuwendungen

Zuschüsse kann der Bund an natürliche Personen, öffentliche und private Unternehmen, soziale oder ähnliche Einrichtungen geben. Zuweisungen sind einmalige oder laufende Geldleistungen des Bundes an Länder und Gemeinden. Zur Erfüllung bestimmter Zwecke kann der Bund an Stellen außerhalb der Bundesverwaltung Zuwendungen (Zuweisungen und Zuschüsse) geben und sich durch Verpflichtungsermächtigungen binden, sofern er ein Interesse daran hat,bestimmte Institutionen oder Projekte zu fördern, wenn ohne dieses Geld der Zweck nicht erfüllt werden könnte.

Verpflichtungsermächtigung

Vorgriffe auf künftige Haushalte, durch die schon im Voraus entschieden wird, dass künftig Zahlungen erfolgen, heißen Verpflichtungsermächtigungen. Sie sind das Haushaltsinstrument zur Finanzierung langfristiger Beschaffungsvorhaben.

2,1 Millionen Euro für die Deutsche Künstlerhilfe

Der Bundespräsident und das Bundespräsidialamt sollen 2011 über 30,18 Millionen Euro (2010: 28,71 Millionen Euro) verfügen können. Dabei sollen die Personalausgaben von 16,11 Millionen Euro auf 16,81 Millionen Euro und die sächlichen Verwaltungsausgaben von 8,3 Millionen Euro auf 8,69 Millionen Euro steigen. Für Investitionen sind nach 1,05 Millionen Euro im Jahr 2010 für kommendes Jahr 1,44 Millionen Euro eingeplant. Für Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) sind 3,57 Millionen Euro (3,6 Millionen Euro) vorgesehen. Die Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit sollen von 100.000 Euro auf 261.000 Euro steigen. Die Ausgaben des Bundespräsidenten sollen auf 4,5 Millionen Euro (4,58 Millionen Euro) sinken. Dabei sind für Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 3,45 Millionen Euro (3,48 Millionen Euro) vorgesehen. 2,1 Millionen Euro davon sind wie bisher für die Deutsche Künstlerhilfe reserviert. 1,35 Millionen Euro (1,38 Millionen Euro) sind vorgesehen für die Gewährung von Ehrengaben an Alters- und Ehejubilare und Übernahme von Patenschaften. So übernimmt der Bundespräsident die Patenschaft für das siebte Kind einer Familie.

Bundestag muss sparen

Der Deutsche Bundestag, der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages und die Mitglieder des Europäischen Parlaments sollen im Jahr 2011 über 676,14 Millionen Euro verfügen können. Das sind 5,16 Millionen Euro weniger als in diesem Haushaltsjahr (2010: 681,3 Millionen Euro). Die Personalausgaben sollen fast unverändert 459,16 Millionen Euro (459,07 Millionen Euro) betragen. Für Investitionen sind 25,5 Millionen Euro (28,15 Millionen Euro) eingeplant. Die Ausgaben des Wehrbeauftragten sollen 2011 rund 3,65 Millionen Euro (4,03 Millionen Euro) betragen. Fallen soll der Ansatz für die 99 deutschen Abgeordneten im Europäischen Parlament. Nach 6,53 Millionen Euro in diesem Jahr werden für das kommende Jahr insgesamt 5,82 Millionen Euro bereitgestellt.

Bundesverfassungsgericht wird grundsaniert

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe soll nach dem Willen der Bundesregierung 24,97 Millionen Euro im Jahre 2011 ausgeben dürfen. Das sind 1,76 Millionen Euro mehr als in diesem Jahr. Dafür soll unter anderem das Gebäude des Verfassungsgerichts grundsaniert werden soll. An Personalausgaben sollen fast 18,38 Millionen Euro zur Verfügung stehen, an Verwaltungsausgaben 2,98 Millionen Euro. Avisiert für Investitionen sind fast 3,15 Millionen Euro und für Zuweisungen und Zuschüsse 460.000 Euro.

Weniger Geld für Bundesrat

Der Etat des Bundesrates soll von 21,38 Millionen Euro im Jahr 2010 auf 21,34 Millionen Euro im Jahr 2011 fallen. Dabei sinken die Personalausgaben von 13,35 Millionen Euro auf 13,31 Millionen Euro. Für sächliche Verwaltungsausgaben sollen fast unverändert 7,48 Millionen Euro (2010: 7,4 Millionen Euro) zur Verfügung stehen. Für Investitionen sind nach 430.000 Euro im Haushaltsjahr 2010 im kommendem Jahr 359.000 Euro vorgesehen. Für Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) stehen 199.000 Euro (206.000 Euro) bereit.

Merkel muss sparen

Der Etat der Bundeskanzlerin und des Bundeskanzleramtes soll 2011 über 1,82 Milliarden Euro (2010: 1,84 Milliarden Euro) verfügen können. Während für das Personal insgesamt 249,32 Millionen Euro (250,34 Millionen Euro) eingeplant sind, sollen die sächlichen Verwaltungsausgaben 588,56 Millionen Euro (584,15 Millionen Euro) betragen. Für Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) sind nach 793,72 Millionen Euro 2011 insgesamt 779,26 Millionen Euro eingeplant.

Trotz höherer Schulden weniger Zinsausgaben

Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen die Gesamtausgaben bei der Bundesschuld 2011 rund 38,1 Milliarden Euro betragen. Das sind 755 Millionen Euro weniger als in diesem Jahr (2010: 38,86 Milliarden Euro). Die Ausgaben verteilen sich in erster Linie mit 36,04 Milliarden Euro (36,75 Milliarden Euro) auf den Schuldendienst. Für Investitionen sind fast unverändert 2 Milliarden Euro vorgesehen. Die sächlichen Verwaltungsausgaben sollen um 3,7 Millionen Euro auf 61,16 Millionen Euro (57,44 Millionen Euro) steigen. (Siehe auch Seite 3)

BRH will investieren

Die Ausgaben des Bundesrechnungshofes (BRH) sollen 2011 auf 124,54 Millionen Euro (2010: 117,37 Millionen Euro) steigen. Davon ist der weitaus größte Teil für Personalausgaben vorgesehen, die von 102,53 Millionen Euro auf 103,07 Millionen Euro steigen sollen. Der Anstieg des Etats ist vor allem auf eine Zunahme der Investitionen von 1,21 Millionen Euro auf 7,57 Millionen Euro zurückzuführen. Bei den Prüfungsämtern des Bundes sind Ausgaben in Höhe von 35,16 Millionen Euro (36,89 Millionen Euro) etatisiert.