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CONTRA: ARBEITGEBERANTEIL EINFRIERENGastkommentar : Fatale Folgen

27.09.2010
2023-08-30T11:26:04.7200Z
1 Min

Das Festschreiben des Arbeitgeberanteils bricht mit der bewährten, mehr als 120 Jahre alten Tradition der Bismarck´schen Sozialgesetzgebung. Grundprinzip der 1883 eingeführten Krankenversicherung ist schließlich die gemeinsame Finanzierung und Verwaltung der Krankenkassen durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Schon heute beteiligen sich die Arbeitgeber zwar nur noch mit rund 40 Prozent an diesen Kosten, weil die Versicherten Zuzahlungen leisten müssen. Für sie werden sich die Lasten aber durch das Einfrieren des Arbeitgeberanteils schon bald massiv erhöhen.

Durch die Pläne der Koalition werden die Arbeitgeber auch aus ihrer Verantwortung für die Krankenversicherung insgesamt entlassen. Bisher haben sie auf die Politik Druck ausgeübt, damit die Beiträge, sprich Lohnnebenkosten, stabil bleiben. Das hat zu Kostendämpfungsgesetzen geführt, die nicht nur zum Nachteil der Versicherten waren. Wer weiß, in welche Höhen die Arzthonorare oder die Gewinne der Pharmakonzerne geklettert wären, wenn die Arbeitgeber sich stets herausgehalten hätten.

Die Aufhebung der paritätischen Finanzierung ist auch aus anderem Grund fatal: Obwohl den Arbeitgebern künftig die Beitragsentwicklung egal sein kann, sitzen sie weiter in der gemeinsamen Selbstverwaltung der Kassen. Damit besteht die Gefahr, dass im Arbeitgeberlager künftig diejenigen den Ton angeben, denen ein Ausgabenanstieg nützt, Klinikkonzerne etwa oder die Pharmaindustrie. Die Einsparungen, die Union und FDP etwa mit dem Arzneimittelsparpaket erreichen wollen, kann sich die Wirtschaft auf diese Weise wieder zurück holen.