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150.000 Euro Freibetrag für jeden Erben

FINANZEN Linksfraktion will von Unternehmen 34 Milliarden Euro mehr Steuern

27.09.2010
2023-08-30T11:26:05.7200Z
2 Min

Die Linksfraktion will die steuerpolitische Gerechtigkeit und Handlungsfähigkeit des Staates mit einem ganzen Bündel von Maßnahmen wiederherstellen. In einem Antrag (17/2944) heißt es, die Steuerpolitik habe maßgeblich zur wachsenden Ungleichverteilung der Einkommen und Vermögen beigetragen. Große Unternehmen, hohe Einkommen und Vermögen seien entlastet worden, während die große Mehrheit der Steuerzahler belastet worden sei. Daher verlangt die Fraktion unter anderem die Einführung einer Vermögensteuer, die oberhalb eines Freibetrages von einer Million Euro fünf Prozent betragen soll.

Gleiche Erbfreibeträge

Für Erben soll ein gleicher Freibetrag in Höhe von 150.000 Euro eingeführt werden. Die unterschiedlichen Steuerklassen sollen abgeschafft werden, aber je nach Höhe des Erbes sollen unterschiedliche Steuersätze gelten. Erben, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, sowie hinterbliebene Ehegatten und Lebenspartner sollen einen zusätzlichen Freibetrag von 150.000 Euro erhalten. "Dieser stellt sicher, dass das durchschnittliche Wohneigentum nicht besteuert wird", schreibt die Fraktion.

Bei der Besteuerung von Unternehmen verlangt die Linksfraktion die Erhöhung des Körperschaftsteuersatzes von 15 auf 25 Prozent. Eine "konsequente Reform" der Unternehmensbesteuerung werde ein Mehraufkommen von 34 Milliarden Euro bringen.

Die Gewerbesteuer soll in eine Gemeindewirtschaftsteuer umgewandelt werden. Jede selbstständige, nachhaltige Betätigung soll in diese Steuer einbezogen werden. Dadurch werden Mehreinnahmen für die Kommunen in Höhe von 7 bis 14 Milliarden Euro erwartet. Eine Finanztransaktionssteuer soll zu Mehreinnahmen von 27 Milliarden Euro führen.

Verändern will die Linksfraktion auch die Mehrwertsteuer-Gesetzgebung. So soll der ermäßigte Mehrwertsteuersatz in Zukunft unter anderem auf "Produkte und Dienstleistungen für Kinder" eingeführt werden. Im Gegenzug soll für Beherbergungsleistungen wieder der volle Steuersatz gelten. Neben einer Kerosin-, Schiffsbenzin- und Flugticketabgabe sowie einer Boni-Steuer und Bankenabgabe verlangt die Linksfraktion, die Bezieher von kleinen und mittleren Einkommen bei der Einkommensteuer zu entlasten und Bezieher höherer Einkommen stärker zu besteuern. So soll der Grundfreibetrag bei einem unveränderten Eingangssteuersatz von 14 Prozent auf 9.300 Euro angehoben und der Tarifverlauf durchgängig linear-progressiv gestaltet werden. "Im Gegenzug wird der Spitzensteuersatz wieder auf 53 Prozent ab einem zu versteuernden Einkommen von 65.000 Euro angehoben", heißt es in dem Antrag.

Unterdessen entschied das Bundesverfassungsgericht, dass der Solidaritätszuschlag weiter erhoben werden darf. Es wies damit ein anderslautendes Urteil des niedersächsischen Finanzgerichts zurück (2 BvL 3/10 vom 8. September 2010).