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Wider die Todesstrafe

MENSCHENRECHTE Kein fraktionsübergreifender Antrag

04.10.2010
2023-08-30T11:26:05.7200Z
1 Min

In der Sitzung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe am vergangenen Mittwoch konnten sich die Fraktionen nicht auf einen gemeinsamen Antrag zur Todesstrafe einigen. Dem Ausschuss lagen ein Antrag der CDU/CSU und der FDP (17/2331), ein Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen (17/2114) sowie ein Antrag der Fraktion Die Linke (17/2131) vor.

Insbesondere gingen die Auffassungen darüber auseinander, inwieweit und ob der Ausschuss in einem Antrag einzelne Staaten und auch Einzelfälle konkret benennen sollte. Die CDU/CSU Fraktion argumentierte, die Koalitionsparteien hätten bewusst darauf verzichtet, die Verurteilung der Todesstrafe mit "Staatskritik" gegenüber bestimmten Nationen zu verbinden, da dies nach aller Erfahrung kontraproduktiv wirke und auch bei Einzelfall-Nennungen im Antrag eine politische Konnotation immer mit schwinge. Die FDP schloss sich dieser Auffassung an. SPD und Grüne begründeten die ausdrückliche Benennung der Volksrepublik China, des Iran und der USA in ihrem Antrag mit dem Hinweis auf den öffentlichen Druck auf diese Staaten, der in Einzelfällen durchaus Wirkung gezeigt habe. Die Linke forderte darüber hinaus, im Rahmen der UNO auf die Einsetzung eines Sondergesandten hinzuwirken und sich für eine völkerrechtliche Ächtung aller Formen extralegaler Tötungen einzusetzen.

Die Oppositionsanträge wurden vom Ausschuss abgelehnt. Der Antrag der Koalitionsparteien wurde mit den Stimmen aus CDU/CSU und FDP angenommen.