Piwik Webtracking Image

Einzelklage abgelehnt

04.10.2010
2023-08-30T11:26:05.7200Z
1 Min

MENSCHENRECHTE

Einen Antrag der SPD-Fraktion (17/1049), in dem diese die Bundesregierung aufgefordert hatte, das Zusatzprotokoll zum UN-Sozialpakt über ein Individualbeschwerdeverfahren rasch zu ratifizieren, hat der Bundestag am vergangenen Donnerstag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt. SPD und Grüne stimmten für den Antrag, die Linksfraktion enthielt sich.

Das Zusatzprotokoll hatte die UN- Generalversammlung am 10. Dezember 2008 angenommen. Es ermöglicht, dass Einzelpersonen oder Gruppen - auch im Namen anderer - Beschwerde einlegen können, wenn sie die im UN-Sozialpakt festgeschriebenen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte (WSK-Rechte) verletzt sehen und den nationalen Rechtsweg ausgeschöpft haben. Bisher haben 31 Staaten das Zusatzprotokoll unterzeichnet. Deutschland zählt jedoch nicht dazu, da die Regierung das weitere Vorgehen und die Auswirkungen des Beschwerdeverfahrens derzeit noch prüft.

Die Sozialdemokraten drängen darauf, diesen Prozess zu beschleunigen. In ihrem Antrag hatten sie von der Bundesregierung verlangt, für den Fall einer länger andauernden juristischen Prüfung dem Bundestag einen Zwischenbericht über die juristischen Bedenken zu liefern. Bei Bedenken sollte die Regierung zudem den deutschen Vertreter im WSK-Ausschuss, Professor Eike Riedel, zu Rate ziehen.