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Schutz von Anwälten ausdehnen

04.10.2010
2023-08-30T11:26:05.7200Z
1 Min

RECHT

Zukünftig sollen sich keine strafrechtlichen Ermittlungen gegen Rechtsanwälte richten. Zu diesem Vorhaben hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (17/2637) vorgelegt. Anwälte dürften dann beispielsweise nicht mehr abgehört werden und es dürften keine Akten von Mandanten in ihren Büros beschlagnahmt werden. Mit dem Gesetz soll laut Bundesregierung das Vertrauensverhältnis zwischen Mandanten und ihren Anwälten gestärkt werden. Max Stadler (FDP), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesjustizministerium sagte, man sorge dafür, dass in Zukunft wieder alle Rechtsanwälte und nicht allein die Strafverteidiger vor heimlichen Ermittlungsmaßnahmen des Staates geschützt werden. Die CDU/CSU-Fraktion begrüßte die Initiative ebenfalls: Der Unionsabgeordnete Patrick Sensburg führte aus, der Übergang vom Anwalts- zum Verteidigermandat sei in der Praxis oft fließend. Darum wolle man eine Gleichstellung. Klarheit und Sicherheit würden insofern für die Rechtsanwälte geschaffen.

Unterstützung fand der Gesetzentwurf auch bei der oppositionellen SPD-Fraktion: Der Abgeordnete Peter Danckert meinte, es sei problematisch, zwischen Strafverteidigern einerseits und Rechtsanwälten anderseits zu unterscheiden. Der Entwurf nehme eine Gleichstellung vor.

Halina Wawzyniak von der Linksfraktion sagte, der Entwurf ginge "in der richtige Richtung", greife ihrer Meinung nach dennoch zu kurz. Ärzte, Therapeuten, Journalisten und Steuerberater müssten einbezogen werden. Sie müssten gleichfalls absoluten Schutz unterliegen. Jerzy Montag (Grüne) stimmte dem zu.