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Altes Recht im eLook

PETITIONEN Abgeordnete diskutieren in Schwerin, wie man Bürger noch besser beteiligen kann

04.10.2010
2023-08-30T11:26:05.7200Z
3 Min

Das Schweriner Schloss ist alt. Um genau zu sein: über 1.000 Jahre alt. Noch älter ist jedoch das Petitionswesen. Es reicht bis in die Antike zurück: In der römischen Kaiserzeit war es Bürgern bereits gestattet, sich mit ihrem Begehren an den Kaiser zu wenden. Nicht nur das Alter verbindet Schloss und Petitionswesen. Beide haben außerdem einen Platz in der deutschen Demokratie gefunden: Das Schweriner Schloss ist Sitz des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern, das Petitionswesen ist mit dem Petitionsausschuss verfassungsrechtlich festgeschrieben. Seither gilt es als eine der Schnittstellen zwischen Bürgern und Parlament. Von daher lag es nahe, dass der historistische Bau Tagungsort für das turnusmäßige Treffen der Petitionsausschüsse von Bund und Ländern war.

Zu den rund 85 Teilnehmern der Konferenz am vergangenen Montag zählten auch Vertreter aus dem Ausland - unter ihnen Irena Lipowicz, Meschenrechtsbeauftragte von Polen, und Burgi Volgger, Präsidentin des Europäischen Ombudsmann-Instituts (EOI). Das EOI ist eine gemeinnützige Vereinigung mit dem Ziel, die Ombudsmann-Idee weiter zu verbreiten. Auf der Tagesordnung standen unter anderem die Nutzung neuer Technologien im Petitionswesen, die Kommunikation mit Petenten sowie Einzelfragen zur Petitionsarbeit. Auch wurde - aufgrund der Bundestagswahl im vergangenen September mit einem Jahr Verspätung - an das 60-jährige Bestehen des Petitionsausschusses erinnert. Im Jahr 1949 war das Petitionsrecht als unantastbares Grundrecht in der Verfassung festgelegt worden. "Wir folgen drei Leitideen", sagte die Ausschussvorsitzende Kersten Steinke (Die Linke) im Bundestag. Der Petitionsausschuss gewähre Hilfe beim Einzelfall, erfülle eine "Befriedungsfunktion", stehe also für die "Versöhnung des Bürgers mit staatlichen Entscheidungen", und wirke zudem durch Anregungen der Bürger an der Gesetzgebung mit.

Neue Technologien

Doch wie auch das Schloss, das derzeit zum Teil von Gerüsten umstellt ist, ist das Petitionswesen Gegenstand von Änderungen und Verbesserungen. "Der Ausschuss geht neue Wege, er stärkt und modernisiert ein über 60 Jahre altes Grundrecht", sagte Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) in seiner Begrüßungsansprache. Letzte maßgebliche Änderung sei die Einführung der Möglichkeit von öffentlichen Petitionen via Internet gewesen. Diese Neuerung habe Auswirkungen gehabt: Zwischen Januar und August 2010 habe es durchschnittlich 3,3 Millionen Zugriffe auf die ePetitionen-Seite gegeben (siehe Kasten). "Das sind mehr als auf der eigentlichen Seite des Bundestages", betonte Thierse. Zudem seien seit Oktober 2008 fast 100.000 Diskussionsbeiträge und 1,6 Millionen Unterschriften eingegangen. Diese Zahlen seien Zeichen einer "lebendigen Demokratie", sagte Thierse. Der Petitionsausschuss verdiene die Bezeichnung "Aushängeschild des Parlaments". Doch gerade die gute Akzeptanz wecke hohe Erwartungen bei den Bürgern und stelle das Parlament vor große Herausforderungen.

Diesen Herausforderungen möchte sich der Petitionsausschuss stellen. So wurde in diesem Jahr mit der Neuentwicklung des Systems der ePetitionen begonnen, bei der unter anderem eine interaktive Unterstützung beim Einreichen von Petitionen geplant ist. Außerdem sollen die Schnittstellen mit anderen Informationsangeboten, wie zum Beispiel mitmischen.de, ausgebaut und die Petitionen automatisch klassifiziert werden. Der Petitionsausschuss hofft, mit diesen Neuentwicklungen die Anwenderakzeptanz zu steigern und die Partizipationsschwelle weiter herabzusetzen.

Altes verbessern

Um dies zu erreichen, ist eine einfache und verständliche Sprache in der Petitionsarbeit genauso wich- tig - darauf machte Klaus Hagemann, SPD-Obmann im Petitionsausschuss, aufmerksam. "Warum nennen wir Abschrift nicht einfach Kopie?", fragte er. In der Antwort auf Petitionen müssten Sprachbarrieren abgebaut werden, notwendige Fachwörter erklärt und nicht-notwendige weggelassen werden, zudem müsste das Schreiben in Absätze unterteilt und auch optisch ansprechend sein.

Einen Schritt weiter ging Memet Kilic, im Petitionsausschuss Obmann der Grünen-Fraktion. Er forderte die Einrichtung eines Kinderportals für Petitionen, das leicht zu verstehen sei, interaktive Angebote wie Hörbeiträge und kurze Filme beinhalte und außerdem erkläre, wie Petitionen im Einzelnen funktionieren. "Das Petitionsrecht setzt nicht die Geschäftsfähigkeit voraus, deswegen müssen auch Kinder Petitionen einreichen können", sagte Kilic. Bislang sei das zu kompliziert. In der anschließenden Diskussion wurde diesem Vorschlag gegenüber Skepsis geäußert. Kinder würden sich vermutlich vor allem bei Fragen, die die Schule betreffen, an den Petitionsausschuss wenden. Bildungspolitik sei jedoch Ländersache - entsprechende Petitionen müssten daher von den Ausschüssen der Bundesländer behandelt werden.

Dennoch wurden die Anregungen aufgenommen: "Die Bürger haben Vertrauen in uns, diese Chance müssen wir nutzen", sagte Günther Baumann (CDU/CSU), Obmann seiner Fraktion im Petitionsausschuss. Durch die beständige Verbesserung des Instruments "Bürgerbeteiligung" könne Politikverdrossenheit abgebaut und die Transparenz politischer Abläufe verstärkt werden.