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Schuldenbremse für Arbeitslose

04.10.2010
2023-08-30T11:26:05.7200Z
1 Min

EINGABEN

Das Problem der anwachsenden Verschuldung von privat krankenversicherten Personen, die Arbeitslosengeld II erhalten, muss nach Meinung des Petitionsausschusses gelöst werden. Die Abgeordneten haben am vergangenen Mittwoch einstimmig eine Petition an die Bundesregierung überwiesen - verbunden mit der Aufforderung, dafür Sorge zu tragen, dass "unverzüglich" Abhilfe geschaffen werde. Gleichzeitig wurde festgelegt, den Fraktionen die Eingabe zur Kenntnisnahme vorzulegen, da der Ausschuss eine parlamentarische Initiative in dieser Frage für erforderlich hält.

In der Petition wird darauf verwiesen, dass Empfänger von Arbeitslosengeld II nach Sozialgesetzbuch II zwar einen Zuschuss zu den Kosten der Krankenversicherung erhielten, dieser jedoch den Tarif der privaten Krankenversicherung nicht abdecke. Folge davon, so geht aus der Petition hervor, seien steigende Schulden, die sich für die Dauer der Hilfebedürftigkeit ansammeln würden. Auch wenn dieser Personenkreis keine Leistungseinschränkungen zu befürchten hätte, entstehe eine Beitragsdifferenz, die letztlich vom betroffenen Leistungsempfänger getragen werden müsse, obwohl dieser dazu wirtschaftlich nicht in der Lage sei. Die Parlamentarier verwiesen zudem darauf, dass nach Ende der Hilfebedürftigkeit die Schulden beglichen werden müssten. Erfolge dies nicht, könne die Krankenversicherung die Leistungen bis auf eine Notversorgung einstellen. Diese Rechtslage, so die einstimmige Auffassung des Petitionsausschusses, sei "unhaltbar".