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Urlauber besser schützen

04.10.2010
2023-08-30T11:26:05.7200Z
1 Min

RECHT

Urlauber sollen bei der Anmietung von Ferienappartements vor unseriösen Angeboten besser geschützt werden. Der Rechtsausschuss beschloss am vergangen Mittwochmorgen einen Gesetzentwurf (17/2764), der unter anderem die Regelungen über Teilzeit-Wohnrechtsverträge und die Verträge über langfristige Urlaubsprodukte modernisieren soll. Die Entscheidung fiel mit den Stimmen der Regierungskoalition sowie der SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Die Linksfraktion enthielt sich.

Die Regierung setzt mit dem Gesetz eine Richtlinie aus Brüssel um, die Ende Februar nächsten Jahres in Kraft treten soll. Die Informationspflichten würden verbessert, das Widerrufsrecht ausgeweitet und der Schutz auf bisher noch nicht gesetzlich geregelte Vertragsformen ausgedehnt, um Umgehungsgeschäfte zu verhindern.

Künftig solle der Schutz bereits bei Teilzeit-Wohnrechten von mehr als einem Jahr greifen, während bislang eine Laufzeit von mindestens drei Jahren verlangt wurde. Auch seien sämtliche Teilzeit-Nutzungsrechte an Übernachtungsimmobilien erfasst: Eine Nutzung zu Erholungszwecken sei nicht erforderlich. Teilzeit-Nutzungsrechte an so genannten beweglichen Übernachtungsunterkünften, zum Beispiel Hausboot oder Wohnwagen, könnten auch geltend gemacht werden. Der Unternehmer habe dem Verbraucher die "Kosten des Vertrages, seiner Durchführung und seiner Rückabwicklung" zu erstatten. Der Ausschuss billigte einstimmig den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen von Union und FDP.