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FÜNF FRAGEN ZU: PETITIONEN

04.10.2010
2023-08-30T11:26:05.7200Z
2 Min

Herr Storjohann, nach Artikel 17 des Grundgesetzes hat jedermann das Recht, sich mit Bitten oder Beschwerden an den Bundestag zu wenden. Hat der Petitionsausschuss wegen Stuttgart 21 körbeweise Post bekommen?

Zu Stuttgart 21 gibt es eine Petition, die noch geprüft wird. Sie ist aber nur eine von vielen, mit denen wir uns befassen. Und sie ist nicht die wichtigste: Stuttgart 21, Sarrazin oder die Verlängerung der Kernkraft-Laufzeiten sind öffentliche Themen, die brauchen den Petitionsausschuss nicht. Die Fachpolitiker sind ohnehin damit befasst. Interessanter für uns sind die Themen, die noch nicht aufgegriffen wurden.

Zum Beispiel?

Ich befasse mich gerade mit einer Petition, die vor eineinhalb Jahren eingereicht wurde. Es geht um chronisch kranke junge Menschen, die im Ausland studieren möchten. Momentan müssen sie ihre Medikamente dort selbst zahlen, was faktisch bedeutet, dass viele auf diesen Aufenthalt verzichten. Durch unsere Arbeit könnte am Ende eine Gesetzesinitiative stehen, die sich diesem Problem annimmt. Wir kümmern uns um die Einzelfälle. Der Petitionsausschuss ist nicht das Demonstrationsinstrument der 1970er Jahre. Die kleine Einzelpetition darf nicht für die Empörungsdemokratie geopfert werden.

Diese Petition ist jetzt bereits eineinhalb Jahre alt, die Betroffenen haben ihre Pläne wahrscheinlich längst aufgegeben oder sich auf andere Art zu helfen gewusst. Was sagt das über den Petitionsausschus aus?

Manche Problemlösung braucht die Mehrheit im Parlament. Und das kann eben dauern. Zum Beispiel wurden unter der Großen Koalition Probleme nicht gelöst, die jetzt gute Chancen haben. Union und FDP haben andere Schnittmengen. Und selbst ohne einen Beschluss herbeizuführen, bewirken wir viel. Wir tragen die Probleme in die Ministerien.

Aber theoretisch kann jeder Bürger über den Petitionsausschuss auf die Gesetzgebung einzuwirken?

Wenn es gut läuft, ja. Die Zahl der Petitionen schießt nach einer Neukonstituierung des Bundestages in die Höhe, weil dann große Gesetzesinitiativen auf den Weg gebracht werden. Das war zum Beispiel 2005 bei der Gesundheitsreform der Fall. In solchen Jahren haben wir in der Spitze 20.000 Petitionen. In flauen Jahren, speziell gegen Ende der Legislaturperiode, sind es 16.000.

Der Petitionsausschuss ist neben den Ausschüssen für Verteidigung, Auswärtiges und Angelegenheiten der EU im Grundgesetz festgelegt. Was unterscheidet ihn von anderen Bundestagsausschüssen?

Er ist quasi konkurrenzlos, da er keinem Ministerium zugeordnet ist und nicht abgeschafft werden kann. Unsere Mitglieder arbeiten in der Regel zusätzlich zu einem anderen Ausschuss im Petitionsausschuss. Mit unserem Petitonssystem sind wir relativ einzigartig auf der Welt, weiter verbreitet ist das Ombudsmannsystem. Petitionsausschüsse in anderen Ländern - sofern es sie denn gibt - haben weniger umfassende Kompetenzen und Aufgabengebiete.

Die Fragen stellte

Tatjana Heid