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Signal für den Klimaschutz

GESETZENTWURF UN-Anpassungsfonds erhält Rechtsstatus

01.11.2010
2023-08-30T11:26:07.7200Z
2 Min

Der Anpassungsfonds der Vereinten Nationen soll Entwicklungsländern helfen, sich besser auf die veränderten klimatischen Bedingungen einzustellen. Beschlossen wurde er 1997 von den Unterzeichnern des Kioto-Protokolls, um Projekte und Programme zur Anpassung an den Klimawandel in den Entwicklungsländern zu finanzieren. Leitungsgremium ist der 32-köpfige Rat. Doch bisher fehlte ihm der notwendige Rechtsstatus, um seine Funktionen erfüllen zu können. Das ändert sich nun: Der Rat erhält volle Rechtsfähigkeit. Einen entsprechenden Gesetzentwurf (17/3027) der Bundesregierung nahmen die Fraktionen am vergangenen Donnerstag einstimmig an.

Die Rechtsfähigkeit des Fonds muss gemäß der internationalen Rechtsordnung von mindestens einer Vertragspartei eingeräumt werden. Dies hatte Deutschland angeboten. Bisher durfte der Fond keine finanziellen Zusagen an Entwicklungsländer machen - jetzt können sie erstmals direkte finanzielle Unterstützung aus einem internationalen Klimafonds erhalten, ohne den Umweg über internationale Institutionen wie der Weltbank wählen zu müssen.

Wie alle Redner in der Debatte lobte auch die SPD-Abgeordnete Bärbel Kofler die Entscheidung. Damit werde der Fonds "endlich rechtlich in die Lage versetzt, seine Arbeit zu machen". Nach Ansicht von Harald Leibrecht (FDP) beweist Deutschland damit, "dass es dem Klimaschutz in der internationalen Zusammenarbeit einen hohen Stellenwert einräumt". Andreas G. Lämmel (CDU) betonte, dass Deutschland mit diesem Gesetz auch den UN-Standort Bonn stärke.

Heike Hänsel (Die Linke) kritisierte jedoch, dass der Fonds mit einem maximalen Zuwachs von 500 Millionen Euro bis 2012 "deutlich unterfinanziert und zu leistungsschwach" sei. Auch Thilo Hoppe (Bündnis 90/Die Grünen) wies auf Schätzungen der Weltbank hin, wonach jährlich bis zu 100 Milliarden US-Dollar für die Anpasssung der Entwicklungsländer an den Klimawandel benötigt werden. Er forderte die Regierung auf, sich an der finanziellen Ausstattung des Fonds "kräftig" zu beteiligen. Die bereitgestellten Mittel sollten aber auf die Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit (ODA-Quote) nicht angerechnet werden.