Piwik Webtracking Image

Strafen für Störenfriede

08.11.2010
2023-08-30T11:26:08.7200Z
1 Min

ORDNUNGSGELD

Abgeordnete, die gegen die Geschäftsordnung des Bundestages verstoßen, sollen künftig ein Ordnungsgeld zahlen. Darauf haben sich die Fraktionen von Union, SPD und FDP geeinigt. Wie hoch die Geldstrafe sein wird, steht noch nicht fest. Laut dem Parlamentarischen Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Christian Lange, schwanken die Vorschläge derzeit zwischen 500 und 3000 Euro. Hintergrund der vorgeschlagenen Maßnahmen seien häufige Störaktionen der Linksfraktion, sagt er. Zuletzt waren Abgeordnete der Linken im September des Plenums verwiesen worden, nachdem sie mit T-Shirts und Plakaten gegen "Stuttgart 21" protestiert hatten.

Die Linksfraktion sieht keine Notwendigkeit für derartige Sanktionen. Die existierenden Maßnahmen bei "gröblichen Verstößen" seien ausreichend, sagt deren Parlamentarische Geschäftsführerin Dagmar Enkelmann. Die Frage sei zudem, was ein "gröblicher Verstoß" sei. "T-Shirts gehören unserer Meinung nach nicht dazu", sagt Enkelmann. Die Grünenfraktion hat sich zu diesem Thema noch nicht abgestimmt. Der Parlamentarische Geschäftsführer Volker Beck steht Ordnungsgeldern persönlich jedoch positiv gegenüber. Wann die Regelung in Kraft tritt, steht noch nicht fest. Zunächst muss sich der Geschäftsordnungsausschuss mit dem Thema befassen. Unter anderem müssen die rechtlichen Grundlagen geklärt werden.