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Organspende: Pro WiderspruchslösungGastkommentar : Persönlich erklären

08.11.2010
2023-08-30T11:26:08.7200Z
1 Min

Keine der bisherigen Aktivitäten, die Zahl der Organspenden in Deutschlang signifikant zu erhöhen, hat bislang eine ausreichende Organspenderzahl erbracht. Noch immer sterben jährlich etwa 1.000 Patienten auf der Warteliste, weil für sie nicht rechtzeitig ein lebensrettendes Organ gefunden werden konnte.

Neben anderen wichtigen Maßnahmen - etwa dass alle Krankenhäuser hirntote Patienten verpflichtend melden und Häuser mit Intensivstation Transplantationsbeauftragte vorhalten müssen - muss die derzeit geltende erweiterte Zustimmungslösung durch eine Kombination von Erklärungs- und Informationslösung im Transplantationsgesetz geändert werden. Die Schwächen der derzeitigen gesetzlichen Regelung liegen auf der Hand: Kaum jemand beschäftigt sich zu Lebzeiten ernsthaft mit dem Thema Organspende oder spricht darüber mit seinen Angehörigen. In Zeiten von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten ist es aber durchaus angebracht, von jedem Einzelnen zu erwarten, dass er sich zur Organspende erklärt.

Unter Wahrnehmung seiner Persönlichkeitsrechte kann man "Ja" oder "Nein" sagen - aber man muss sich erklären! 80 Prozent der Bevölkerung stimmen bei mündlichen Abfragen einer Organspende zu, aber nur 17 Prozent tragen einen Spendenausweis bei sich. Diejenigen, die keine Gelegenheit oder Zeit gefunden haben, eine schriftliche Entscheidung zu hinterlegen, kämen bei dieser Lösung als Organspender in Frage. Denn: Wenn die Bürger davon ausgehen können, dass Organimplantation akzeptiert wird, ist auch die Organexplantation nicht unerlaubt.