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Von verboten bis freigegeben

Europa In vielen Staaten gilt ein liberaler Umgang mit der Präimplantationsdiagnostik. Es gibt aber Ausnahmen

08.11.2010
2023-08-30T11:26:08.7200Z
3 Min

In der Debatte um die Präimplantationsdiagnostik (PID) wird oft darauf abgehoben, dass kein anderes Land so strenge Gesetze habe wie Deutschland. Stimmt das überhaupt? Ein Blick in die anderen europäischen Länder zeigt ein differenziertes Bild.

Zunächst fällt auf, dass die PID keineswegs nur in Deutschland verboten ist. Im Gegenteil: Sowohl in der Schweiz als auch in Österreich und schließlich auch in Italien, in Irland und in Polen ist die PID implizit oder explizit verboten. In Österreich geht das implizite Verbot auf das Fortpflanzungsmedizingesetz von 1992 zurück. Bezeichnenderweise hat der österreichische Gesetzgeber den Schutzbereich vorgeburtlichen Lebens nicht an den Begriff des Embryos gebunden, sondern konkret festgehalten, dass die entwicklungsfähigen, also totipotenten Zellen, geschützt werden müssen.

Zellstadium

Daraus folgt, dass das frühe Zellstadium, das für die PID relevant ist, nach österreichischem Gesetz einem Eingriffsverbot unterliegt. Das schweizerische Fortpflanzungsmedizingesetz hat die PID 1998 nicht ausdrücklich verboten - nach einer kontroversen öffentlichen Debatte.

Allerdings sind die Diskussionen zum Teil im Fluss: In Österreich und in der Schweiz gibt es verschiedene Tendenzen, im Rahmen einer Novellierung des Fortpflanzungsmedizingesetzes die PID doch noch zuzulassen. So sprach sich die Bioethikkommission der österreichischen Regierung in einer Stellungnahme von 2004 mehrheitlich für eine Zulassung der PID aus. Und die Nationale Ethikkommission der Schweiz äußerte sich 2005 mehrheitlich für eine Liberalisierung.

Die italienische Regierung hat im Jahr 2004 ein Fortpflanzungsmedizingesetz verabschiedet, mit dem ein umfassender Schutz des Embryos kodifiziert wird und aus dem ein implizites Verbot der PID folgt. Italien ist insofern für Deutschland interessant, als vor dem neuen Gesetz an verschiedenen Zentren die PID durchgeführt wurde - eine Praxis, die gegen heftigen Widerstand vieler Ärzte wieder eingestellt werden musste. Ähnlich restriktiv sind die Regelungen in Polen. Die PID ist in dort zwar nicht explizit geregelt, aber es ist von einer impliziten Unzulässigkeit auszugehen. Größere Debatten in Richtung einer etwaigen Liberalisierung sind hier nicht sichtbar.

Die häufigsten PID-Untersuchungen finden derzeit in Belgien und in den Niederlanden statt; beide Länder haben keine Gesetze, die die Fortpflanzungsmedizin regeln. Großbritannien gehört zu den Ländern, die schon lange die PID als Praxis ausüben. Hier gibt es kein Gesetz, das die Untersuchungsmethode explizit zuließe, aber der im Jahr 1990 verabschiedete "Human Fertilisation and Embryology Act" sieht ein Genehmigungsverfahren vor, wodurch die PID im Einzelfall geprüft und zugelassen werden kann. Neben der PID ist auch die Forschung mit Embryonen grundsätzlich genehmigungsfähig.

Ministerielle Genehmigung

In späteren Debatten um die PID hat man sich in Großbritannien darauf geeinigt, eine Indikationsliste für die PID grundsätzlich abzulehnen. Auch in Frankreich ist die PID seit den Bioethik-Gesetzen von 2004 erlaubt, darf aber nur in drei dazu vorgesehenen Zentren durchgeführt werden. Jede PID muss vom französischen Gesundheitsministerium genehmigt werden. Ähnlich liberal stellt sich die rechtliche Situation in Spanien dar, wo im Jahr 1998 nicht nur die Forschung mit Embryonen, sondern auch die PID erlaubt wurde.

Zugelassen ist sie auch in Portugal, Griechenland, Norwegen, Dänemark, Schweden und Island. Das heißt: Die überwiegende Mehrzahl der europäischen Länder pflegt einen liberalen Umgang mit der PID. Da, wo es zunächst eine strikte Lösung gab, sind heute starke Liberalisierungstendenzen zu sehen.