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Die schwierigste aller Entscheidungen

PARAGRAPH 218 Eine Debatte über Leben und Selbstbestimmung

08.11.2010
2023-08-30T11:26:08.7200Z
6 Min

Das Thema hat beide nicht losgelassen. Steigt man in den Keller der CSU-Politikerin Ursula Männle, findet man dort, nach fast zwanzig Jahren, kistenweise Unterlagen. Unterlagen zum Paragraphen 218, zur Frage der Schwangerschaftsabbrüche. Ein Abbruch mit der einzigen Bedingung, die gesetzliche Frist einzuhalten, habe nie ihrer Meinung entsprochen, sagt sie. Spricht man mit Inge Wettig-Danielmeier (SPD), hört man noch immer die Leidenschaft in der Stimme, wenn sie über das Recht der Frau auf Entscheidungsfreiheit spricht. Als das Parlament im Juni 1992 über die Neuregelung des Paragraphen 218 beriet, spielten beide Frauen eine tragende Rolle: Männle als Vorsitzende des eigens gegründeten Sonderausschusses "Schutz des ungeborenen Lebens" und Wettig-Danielmeier als Initiatorin jenes Antrags, der das geltende Recht liberalisieren sollte. Die Frauen kämpften für unterschiedliche Ziele, sie gehörten verschiedenen politischen Lagern an. Doch der Riss ging durch alle Fraktionen.

Die Frage der Schwangerschaftsabbrüche beschäftigte die Gesetzgeber schon im Deutschen Kaiserreich und war in den 1970er Jahren weit davon entfernt, gelöst zu werden. Unvergessen ist die Titelgeschichte des "Stern", der am 6. Juni 1971 Namen von 374 Frauen veröffentlichte, die bekannten, abgetrieben zu haben und ein Recht auf Schwangerschaftsabbruch forderten. In der Bundesrepublik, in der der Abbruch laut Paragraph 218 des Strafgesetzbuches strafbar war, war das eine Provokation. Ein Tabubruch. Die symbolhafte Verdichtung eines Konflikts, der in jener Bundestagsdebatte 1992 seinen Höhepunkt haben sollte und erst in den Jahren danach zu einem vorläufigen Ende kam.

Es war ein weiter Weg: Die von der sozialliberalen Koalition aus SPD und FDP 1974 verabschiedete Fristenregelung - Straffreiheit nach Beratung bei Abbrüchen innerhalb der ersten drei Monate - wurde vom Bundesverfassungsgericht für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. In der Folge trat eine so genannte Indikationenregelung in Kraft: Insgesamt gab es vier Rechtfertigungsgründe, die von einem Arzt bestätigt werden mussten. In der Bundesrepublik entwickelte sich daraufhin ein so genannter Abtreibungstourismus - vor allem in die Niederlande.

In der DDR galt das Fristenmodell: Frauen durften innerhalb der ersten drei Monate frei entscheiden, ob sie ihr Kind austragen wollten. Mit dem Mauerfall trafen beide Modelle aufeinander; in West- und Ostdeutschland galt unterschiedliches Recht. Laut Einigungsvertrag musste bis Ende 1992 für Gesamtdeutschland eine verfassungskonforme Regelung gefunden werden. Der Bundestag war zum Handeln gezwungen.

Reine Parlamentsarbeit

Am 25. Juni 1992 stand das Abtreibungsrecht als einziger Tagesordnungspunkt auf der Agenda des Parlaments. Die Konfliktlinien waren schon vorher deutlich: Es ging um den Schutz des ungeborenen Lebens und um die Entscheidungsfreiheit der Mutter. Es ging um die Frage, ob das Strafrecht ein wirksames Mittel ist, ungeborenes Leben zu schützen. Und es ging um das Verhältnis von Müttern und Vätern, Frauen und Männern.

"Es war ein fast beispielloser Akt parlamentarischer Arbeit", sagt Männle rückblickend. Das Parlament habe aus sich heraus Anträge eingebracht; einen Regierungsentwurf, wie sonst üblich, gab es nicht. Die Grünen forderten die Legalisierung der Abtreibung ohne jede Frist, die Fraktion PDS/Linke Liste - Vorgänger der Linksfraktion - ein Recht auf Abtreibung. FDP und SPD hatten eigene Anträge eingebracht, sich jedoch zudem auf einen Gruppenantrag geeinigt: Demnach sollte ein Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen nicht rechtswidrig sein, sofern sich die Frau mindestens drei Tage vorher hat beraten lassen. Die Entscheidung sollte allein bei der Frau liegen. Abgeordnete von den Grünen und der CDU hatten sich dem Antrag angeschlossen.

Die Unions-Fraktion war zersplittert: Zum einen lag ein Mehrheitsentwurf vor, zum anderen hatten einige Abgeordnete, die so genannte "Gruppe Werner", einen zweiten Entwurf eingebracht. Während der Mehrheitsentwurf zwei Indikationen vorsah - die psycho-soziale und die medizinische -, galt im Minderheitenentwurf nur die medizinische. Allerdings wurde Straflosigkeit bei Abtreibung aufgrund einer "Bedrängnissituation" in Aussicht gestellt. Bei beiden Entwürfen entschied der Arzt über die Indikation.

Insgesamt hatte der Bundestag über sieben Entwürfe abzustimmen, über sieben Meinungen, sieben Ansätze. Der Sonderausschuss "Schutz des ungeborenen Lebens" hatte keine Empfehlung zugunsten eines Entwurfes abgegeben. "Wir wollten eine Zerreißprobe im Ausschuss verhindern", erklärt Männle. Im Plenum diskutierten die Abgeordneten ohne die übliche Fraktionsdisziplin, auch wenn "Der Spiegel" in der Nachberichterstattung über "Einschüchterungsversuche" in der Union schrieb. Männle weist dies zurück. Die persönliche Meinung sei respektiert worden. Es gab mehr als 100 Meldungen für Redebeiträge.

Die Sonne schien an jenem Donnerstag im Juni. Dicht gedrängt saßen die Abgeordneten auf ihren Sitzen, es herrschte Präsenzpflicht. Am Tag darauf schrieb die "Frankfurter Rundschau", die Stimmung im provisorischen Plenarsaal im Bonner Wasserwerk sei "angespannt und nervös" gewesen. Die "Berliner Zeitung" berichtete von Rechenspielen mit Papier und Bleistift. Grüne und PDS/Linke Liste hatten angekündigt, den Gruppenentwurf nicht scheitern zu lassen. Dennoch waren die Mehrheitsverhältnisse unklar. Sie sei nicht nervös gewesen, sagt Wettig-Danielmeier. Auch sie habe gerechnet und sei davon ausgegangen, dass es für den Gruppenentwurf reichen müsste.

Um 9 Uhr morgens eröffnete Parlamentspräsidentin Rita Süssmuth (CDU) die Sitzung. Man habe sich mit dem "schwierigsten aller Themen" zu beschäftigen, sagte Uta Würfel (FDP), Mitinitiatorin des Gruppenantrags. Die Debatte war sachlich, zeigte jedoch deutlich die unvereinbaren Standpunkte. Die Vertreter des Gruppenantrags betonten die Notwendigkeit, den Frauen die Freiheit zu geben, sich auch gegen eine Schwangerschaft zu entscheiden. "Frauen handeln verantwortungsbewusst", sagte Würfel. Es sei an der Zeit, ihnen "Unabhängigkeit" zu geben. Auch der Ausbau sozialer Maßnahmen sei wichtig, um einer Frau das Leben mit Kind zu erleichtern, ergänzte Wettig-Danielmeier. "Denn jede kluge Frau weiß: Auf den Vater kann sie sich nicht verlassen", sagte sie. Und löste damit "einen erheblichen Tumult" aus, wie sie sich erinnert. Süssmuth musste um eine Pause bitten, "bis sich die provozierten Väter wieder beruhigt haben". Dennoch: Über die Wichtigkeit sozialer Maßnahmen herrschte über die Fraktionsgrenzen hinaus Einigkeit.

Als Bundestagspräsidentin war Süssmuth die bekannteste Frau innerhalb der CDU, die sich für den Gruppenentwurf aussprach. Es sei "nicht hinnehmbar", dass den Vertretern dieses Entwurfes vorgeworfen werde, sie "gäben menschliches Leben preis", sagte sie. Im Gegenteil: Der Entwurf gebe dem Leben "mehr Chancen". Jedoch sei die Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs eine im Grunde "nicht lösbare Aufgabe".

Auch in dieser Hinsicht waren sich die Fraktionen einig: "Absoluter Lebensschutz ist nicht möglich", räumte selbst Herbert Werner (CDU) ein, Namensgeber für den striktesten Entwurf. Der Staat dürfe jedoch auf die strafrechtliche Missbilligung der Abtreibung nicht verzichten. "Notwendig ist, dass wir in unserer Gesellschaft endlich der Wunschkindideologie Lebewohl sagen, die auf das törichte Denken zurückgeht, es müsse alles machbar, planbar und perfekt sein", sagte er. Dagegen betonte Christina Schenk von den Grünen: "Der Zwang zur Fortsetzung einer Schwangerschaft ist ebenso verwerflich wie der Zwang zu ihrem Abbruch." Zwangsberatung und Strafandrohung seien keine adäquaten Mittel, um die Konfliktsituation zu lösen.

Am Ende kam der Gruppenentwurf auf 357 Ja-Stimmen, 284 Nein-Stimmen und 16 Enthaltungen. Die anderen Entwürfe wurden abgelehnt. Es war das erste Mal in der knapp zehnjährigen Regierungszeit unter Helmut Kohl, dass die Union eine Abstimmung verlor. Nach Verkündigung des Ergebnisses lagen sich einige Angeordnete in den Armen. Gregor Gysi, damals Vorsitzender der PDS, ergriff das Wort. Er habe dem Gruppenantrag nur zugestimmt, weil er befürchte, dass andernfalls die Indikationenregelung der BRD auch für die ehemalige DDR gelten werde. "Das wollte und konnte ich den Frauen in den neuen Bundesländern nicht zumuten", sagte er. Als die Sitzung geschlossen wurde, war es fast ein Uhr. Die Debatte hatte 16 Stunden gedauert.

»Haken und Ösen«

Kurz darauf erklärte das Bundesverfassungsgericht - wie in den 1970ern - das Gesetz in Teilen für grundgesetzwidrig. Für Männle auch rückblickend eine erwartbare und richtige Entscheidung. Im Jahr 1995 wurde das noch heute geltende "Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz" verabschiedet. Demnach ist ein Schwangerschaftsabbruch zwar grundsätzlich rechtswidrig, er bleibt jedoch straflos, wenn er in den ersten zwölf Wochen vorgenommen wird. Zudem muss die Frau sich mindestens drei Tage vorher beraten lassen. Die Beratung muss ergebnisoffen geführt werden, soll jedoch dem Schutz des ungeborenen Lebens dienen. Derzeit ist die Zahl der Abtreibungen in Deutschland auf dem niedrigsten Stand seit Einführung des Gesetzes: Rund 110.700 Schwangerschaften wurden laut Statistischem Bundesamt 2009 abgebrochen. Heute sagt Wettig-Danielmeier, sie würde manches anders formulieren, aber nichts grundlegend anders machen. Der Paragraph 218 "mit all seinen Haken und Ösen" sei notwendig.