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Das lange Ringen um den Schutz des Menschen

EUROPArat Deutschland will die Bioethik-Konvention derzeit nicht unterzeichnen. Manche halten das für einen Fehler, weil die Chance zur weiteren Gestaltung des…

08.11.2010
2023-08-30T11:26:08.7200Z
3 Min

Manche Dinge dauern etwas länger. Seit mehr als anderthalb Jahrzehnten wird in Deutschland über eine einheitliche Haltung zur Biomedizin-Konvention des Europarates gerungen. Die Bundesregierung beabsichtigt derzeit nicht, sie zu unterzeichnen. Der offizielle Grund: Der Meinungsbildungsprozess sei noch nicht abgeschlossen.

Der lange Zeitraum lässt erkennen, wie schwierig es ist, im Bereich der Bioethik internationale Maßstäbe zu setzen. Zu unterschiedlich sind die Haltungen der einzelnen Länder. Von den 47 Mitgliedstaaten des Europarates haben erst 34 Staaten die Bioethik-Konvention unterzeichnet.

Neben Deutschland hat auch Frankreich die Unterzeichnung des am 4. April 1997 im spanischen Oviedo aufgelegten Vertragswerks verweigert, ebenso wie Großbritannien. Die Ablehnung beruht allerdings auf unterschiedlichen Gründen: Während Berlin und Paris der Schutz der Konvention nicht ausreicht, fühlt sich London in seinen Forschungsmöglichkeiten eingeschränkt und hält das Vertragswerk für zu streng. In Großbritannien ist etwa das Klonen menschlicher Embryonen zu Forschungszwecken zugelassen.

Raum für Interpretationen

Was genau bezweckt das "Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin", wie die Konvention offiziell heißt? Das völkerrechtliche Vertragswerk soll einen Mindeststandard beim Schutz von Würde und Identität aller menschlichen Lebewesen bei der Anwendung von Biologie und Medizin schaffen. Es gilt für die Humanmedizin einschließlich der Transplantationsmedizin, gentechnologische Verfahren und die Fortpflanzungsmedizin. Die Konvention verbietet beispielsweise die Zeugung von menschlichen Embryonen für Forschungszwecke. Jene Länder, die dies erlauben, müssen einen "angemessenen Schutz" des Embryos gewährleisten. Das Wort "angemessen" bietet jedoch Raum für Interpretationen, was von Kritikern als Beispiel für das geringe Schutzniveau der Konvention angeführt wird.

Diese schreibt ein "Recht auf Nicht-Wissen" fest: Niemand darf zu einem Gentest gezwungen werden. Die Konvention sieht konsequenterweise auch vor, dass niemand wegen seiner Gene benachteiligt werden darf. Dies wäre etwa der Fall, wenn einem Arbeitnehmer die Verbeamtung nach einer Erbgutanalyse verwehrt würde mit dem Hinweis auf geringe Lebensaussichten.

Die Konvention wird auch kritisiert, weil sie die Forschung an nicht-einwilligungsfähigen Menschen wie geistig Behinderten, Neugeborenen, Altersdementen und Komapatienten erlaubt bei einem vage definierten "Forschungsziel", einem "minimalen Risiko" und einer "minimalen Belastung". Gestattet ist bei diesen Personen die Entnahme von regenerierbarem Gewebe zu Transplantationszwecken. In den Erläuterungen der Konvention steht, dass es sich dabei um Knochenmark handelt. Andere Optionen, etwa Haut oder Lebergewebe, werden offen gelassen. Wegen des entsprechenden Artikels ist der Vertrag vielfach als "Mogelpackung" gescholten worden.

Die Konvention erlaubt zudem verbrauchende Forschung an menschlichen Embryonen, die bei einer künstlichen Befruchtung nicht eingepflanzt werden. "Verbrauchend" meint, dass Embryonen getötet werden, um Stammzellen zu gewinnen. Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe (CDU), hat schon in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass die Konvention weit hinter dem Schutzniveau des deutschen Embryonenschutzgesetzes zurückbleibe.

Die Konvention ist ein Rahmenübereinkommen. Das bedeutet, dass darin die wichtigsten Grundsätze enthalten sind, weiterreichende Regelungen jedoch in Zusatzprotokollen getroffen werden. Bisher gibt es davon vier. Ein Verbot des Klonens von menschlichen Lebewesen trat im Jahr 2001 in Kraft und wurde von 31 Mitgliedstaaten des Europarats unterzeichnet. Allerdings legen die Unterzeichner die Übereinkunft unterschiedlich aus. Die Niederlande haben eine Erklärung zu diesem Protokoll beim Europarat hinterlegt, dass das Menschsein erst mit der Geburt beginnt. Ein weiteres Zusatzprotokoll von 2002 zur Transplantation von menschlichen Organen und Geweben haben bisher 20 Staaten unterzeichnet. 21 Staaten haben 2005 einem Zusatzprotokoll zur biomedizinischen Forschung zugestimmt. Lediglich 5 Staaten haben ein Zusatzprotokoll zu Gentests zu gesundheitlichen Zwecken unterschrieben.

Länder, die die Konvention noch nicht unterschrieben haben, spielen bei der Fortentwicklung des Vertragswerks in den Zusatzprotokollen keine Rolle, weil sie nicht glaubwürdig in die Debatte eingreifen können. Manche halten es deshalb für einen Fehler, dass Deutschland nicht unterschreibt und somit die Chance vergibt, an der weiteren Gestaltung des Regelwerks mitzuwirken. Befürworter der Konvention weisen auch darauf hin, dass diese weitergehende Regelungen im Bereich der Bioethik erlaube. Deutschland stünde es frei, strengere Auflagen zu machen. "Die Konvention hat sich zu einem positiven Referenzwert in Europa entwickelt, wenn man sie als Mindeststandard sieht", lobt der Europaabgeordnete Peter Liese (CDU). Die EU-Kommission zieht die Konvention regelmäßig als Referenzwert heran, jüngst etwa in der Richtlinie zur Organtransplantation.

Nachdem die öffentliche Debatte über die Konvention aber deutlich abgeflaut ist, sinken die Aussichten, dass Deutschland sie noch unterzeichnet. "Das Thema ist in Berlin auf der Agenda nach hinten gerutscht", bedauert Liese.

Die Autorin ist Brüssel-Korrespondentin und schreibt u. a. für die "Wirtschaftswoche".