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Leben geben

TRANSPLANTATION Bei dem Versuch, die Spendenbereitschaft zu steigern, musste der Bundestag den Tod definieren

08.11.2010
2023-08-30T11:26:08.7200Z
6 Min

Manchmal, wenn sie an die Beratungen zum Transplantationsgesetz zurückdenke, sagt die CDU-Abgeordnete Beatrix Philipp, "dann wünsche ich mir, dass wir im Bundestag immer so ernsthaft versuchen würden, eine Lösung zu finden, mit der alle leben können." Dabei war das Thema schwierig und behandelte im Kern so wichtige Fragestellungen wie kaum ein anderes: Wann ist ein Mensch wirklich tot? Und wer darf darüber befinden, was mit seinem Körper geschieht?

Über diese Fragen und darüber, wie die Organspende in Deutschland rechtlich zu regeln sei, debattierte der Bundestag erstmals am 19. April 1996. Der Hintergrund der Debatte, die hoch philosophische Fragen zum Inhalt hatte, war eigentlich ein ganz banaler: Ein Vierteljahrhundert lang wurden damals bereits Herzen, Nieren und Lebern verpflanzt - doch niemals in der Geschichte der Transplantationsmedizin hatten genug Organe zur Verfügung gestanden, um all den schwerkranken Menschen zu helfen, die auf Spenderorgane warteten. Im Gegenteil: Da das Misstrauen gegenüber der Transplantationsmedizin eher gewachsen sei, "sind wir Deutschen mittlerweile auf Spenderorgane aus den Nachbarländern angewiesen", so die damalige Berichterstatterin ihrer Fraktion für die Gesundheitspolitik, Beatrix Philipp, "wir haben uns zu einem Organimportland entwickelt".

Aus diesem Grund sollte ein Gesetz geschaffen werden, um Transplantationsmedizinern Rechtssicherheit zu geben und für mehr Aufklärung in der Bevölkerung zu sorgen. Schließlich sollten "möglichst viele Bürgerinnen und Bürger zu Lebzeiten eine persönliche Entscheidung zur Organspende treffen und dokumentieren", sagt Philipp. Im gemeinsamen Gesetzentwurf von Union, SPD und FDP (13/4355) hieß es, die Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende in Deutschland sei in den vergangenen Jahren stark zurückgegangen, weshalb die deutschen Transplantationszentren "zum Teil in erheblichem Umfang mehr Spenderorgane aus Nachbarländern erhalten als dorthin abgeben haben". Es könne nicht erwartet werden, "dass diese Länder das auf Dauer hinnehmen".

Ein Jahr beraten

"In den Grundzügen waren wir uns eigentlich alle einig", erinnert sich Philipp, "und trotzdem hat es mehr als ein Jahr gedauert, die Beratungen abzuschließen." Zwei Fragen spalteten den Bundestag: Sind hirntote Patienten Tote oder Sterbende? Und darf nur der Betroffene selbst entscheiden, ob er bereit ist, Organe zu spenden, oder dürfen darüber auch seine Angehörigen befinden? Die Beantwortung beider Fragen stand für beide Lager in engem Zusammenhang - und die unterschiedlichen Antworten, die sie darauf fanden, mündeten in zwei fraktionsübergreifenden Anträgen: Während eine Gruppe von Abgeordneten um den Mediziner Wolfgang Wodarg (SPD) in ihrem Antrag (13/4114) den Hirntod nicht als endgültigen Todeszeitpunkt, sondern als Schwelle definierten, "von der an der Prozess des Sterbens unumkehrbar geworden ist und der Tod unmittelbar bevorsteht", hielt eine zweite Abgeordnetengruppe um den SPD-Sozialpolitiker Rudolf Dreßler den endgültigen, nicht behebbaren Ausfall der gesamten Hirnfunktion als "sicheres Zeichen" für die Feststellung des Todes. Aus dieser gegensätzlichen Definition des Hirntodes ergaben sich für die Abgeordneten unterschiedliche Folgen: Die Unterstützer des Wodarg-Antrags waren der Ansicht, allein der Sterbende selbst könne durch die Einwilligung in die Organspende zu Lebzeiten einer "kurzzeitigen Lebensverlängerung" - etwa durch Maschinen, die für die künstliche Beatmung sorgen - zum Zweck der Organentnahme zustimmen. Sie plädierten für eine so genannte enge Zustimmungslösung, um auch "dem Sterbenden in Respekt für seine Würde zu begegnen". Eine "weite" Zustimmungslösung favorisierten dagegen die Unterstützer des Dreßler-Antrags: Sie wollten, dass auch Angehörige über eine Organentnahme befinden können - ein Entscheidungsrecht, das sich aus dem durch Artikel Zwei, Absatz Eins des Grundgesetzes geschützten Totensorgerechts ergebe.

Für die Unterstützer des Antrags stellte Beatrix Philipp in der ersten Debatte des Gesetzentwurfs fest, mit dem "völligen und endgültigen Ausfall der gesamten Hirnaktivität" fehlten dem entwickelten Lebewesen "die Lebensmerkmale, die es als das jeweilige Lebewesen kennzeichnen" und die beim Menschen "zugleich die notwendige und unersetzliche körperliche Grundlage für seinen Geist" seien. Das Ende des Lebens sei "kein Zerfall von Zellen mehr, sondern das Erlöschen der personalen Identität des Menschen, dessen Steuerungszentrale das Gehirn ist". Der FDP-Abgeordnete Dieter Thomae betonte zudem, die "überwältigende Mehrheit der deutschen und internationalen Ärzteschaft" habe bestätigt, "dass mit dem endgültigen, nicht mehr behebbaren Ausfall der gesamten Hirnfunktion der Tod des Menschen eingetreten ist". Eine Einschätzung, die die Befürworter der engen Zustimmungslösung nicht teilten: Er lehne, sagte Wolfgang Wodarg, eine "neue Legaldefinition des Todes zum Zwecke der Organentnahme ab". Seine eigene Erfahrung unter anderem als Arzt auf einer Intensivstation habe ihn etwas anderes gelehrt. Es sei nicht zu verstehen, dass "zum Beispiel eine Frau, deren Gehirn zerstört, deren lebender Körper aber in der Lage ist, die komplizierten Vorgänge einer mehrmonatigen Schwangerschaft zu steuern und zu bewältigen, einem Leichnam gleichgestellt werden soll". Er sehe den Hirntod zwar als eine Bedingung dafür, "dass lebenswichtige Organe Sterbenden entnommen werden dürfen", dies könne aber nur geschehen, wenn die Würde des sterbenden Menschen nicht verletzt werde - dieser müsse "zu Lebzeiten in vollem Bewusstsein und nach umfassender Aufklärung schriftlich zugestimmt" haben.

Ärzteforderung

Wodarg konnte sich nicht durchsetzen. Am 25. Juni 1997 votierte der Bundestag überraschend klar für die erweitete Zustimmungslösung. Ein Gesetzentwurf der Grünen (13/2926), in dem die Fraktion gefordert hatte, auf das Hirntod-Konzept zur Feststellung des Todes des Menschen zu verzichten, wurde zu Beginn der Sitzung abgelehnt. Auch in der letzten Beratung kamen die Befürworter der unterschiedlichen Lösungen einander kaum näher. Wer behaupte, ein Mensch dessen Hirntod festgestellt wurde, sei nicht tot, müsse wissen, so Beatrix Philipp, "dass es in Deutschland zukünftig keine Transplantation mehr geben kann und geben wird". Diese Ansicht war auch der Mediziner Hansjörg Schäfer (SPD). Nur die strenge Definition der Hirntoddiagnose schaffe für die handelnden Ärzte Rechtssicherheit - anderenfalls würde die Organentnahme an lebenden Menschen erfolgen und würde "eine aktive Tötungshandlung" bedeuten. Es müsse aber sicher gestellt sein, dass Ärzte nicht nur keine Straftat begehen, sondern in völliger Übereinstimmung mit den ethischen Grundwerten dieser Gesellschaft handeln.

Auch der damalige Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer (CSU) stellte fest, die Definition des Todes sei "keine Aufgabe der Politik oder des Gesetzgebers", allein die naturwissenschaftliche Forschung könne feststellen, "welche körperlichen Befunde Leben und Tod voneinander abgrenzen". Die Überzeugung, dass "sich der Gesetzgeber einer Legaldefinition des Todes enthalten soll", teilte zwar auch der CDU-Abgeordnete Wolfgang Götzer, aber mit einem anderen Schluss: Er halte es "für nicht vertretbar, durch ein Gesetz den so genannten Hirntod als Tod des Menschen zu bestimmen". Wolfgang Wodarg ging in seinem Statement sogar noch weiter: "Eine Neudefinition des Todes per Gesetz wäre der Versuch einer Organbeschaffung von oben."

Haltung der Kirchen

Die Befürworter des Hirntod-Konzepts sahen wichtige Verbündete an ihrer Seite. Die deutsche Bischofskonferenz und die Evangelische Kirche in Deutschland hatten bereits 1990 in einer gemeinsamen Erklärung zur Organspende festgestellt: "Der Hirntod bedeutet ebenso wie der Herztod den Tod des Menschen. Mit dem Hirntod fehlt dem Menschen die unersetzbare und nicht wieder zu erlangende körperliche Grundlage für sein geistiges Dasein in dieser Welt. Der unter allen Lebewesen einzigartige menschliche Geist ist körperlich ausschließlich an das Gehirn gebunden."

Am Ende der sechsstündigen Debatte stimmten 449 Abgeordnete für das Gesetz; 422 Parlamentarier unterstützen den Antrag Rudolf Dreßlers. Seit nunmehr 13 Jahren gilt deshalb in Deutschland, dass vor einer Organentnahme zwei Ärzte unabhängig voneinander nach "dem Stand der medizinischen Wissenschaft" den Hirntod oder den Stillstand von Herz und Kreislauf feststellen müssen. Die Hoffnungen auf eine stetig wachsende Organspendebereitschaft haben sich indes nicht erfüllt - dafür sollten sich einige Bedenken der Befürworter der engen Zustimmungslösung als prophetisch erweisen: Inzwischen empfehlen einige Transplantationsmediziner, den Zeitpunkt einer möglichen Organentnahme vorzuverlegen. In den USA, Österreich, der Schweiz und Belgien wird dies schon getan, wenn seit einem Herzstillstand fünf bis zehn Minuten vergangen sind, ohne dass der Hirntod diagnostiziert wurde.

Solche "Non heart-beating donors" sind in Deutschland unzulässig; die Bundesärztekammer hält den Herzstillstand für kein sicherers Todeszeichen - dies belege jede erfolgreiche Reanimation. Doch die Diskussion ist in der Welt. In der 1997er-Debatte hatte die SPD-Politikerin Herta Däubler-Gmelin ein solches Szenario bereits geahnt: Die Diskussion um den Todesbegriff nehme den Menschen "nicht die Angst", dass dieser in einigen Jahren doch wieder verändert werde.