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Wann das Leben endet

Hirntod Wachsende Zweifel an bisherigen Gewissheiten

08.11.2010
2023-08-30T11:26:08.7200Z
3 Min

Das moralisch-ethische Fundament der postmortalen Organspende ist der sicher diagnostizierte Tod des Spenders. In Deutschland ist dies der Hirntod. Aber wie sicher lässt sich feststellen, ob bei einem künstlich beatmeten Menschen der Sterbeprozess beendet und der Tod eingetreten ist? Nach der "klassischen" Todesdefinition muss ein integriertes Funktionieren des Organismus irreversibel verloren gegangen sein. Mitglieder des US-amerikanischen President's Council on Bioethics, ein dem Weißen Haus zugeordneter Bioethikrat, äußern in einem hierzulande noch wenig beachteten Positionspapier aus dem Jahr 2008 jedoch Zweifel: Ein Teil des Gremiums fordert, die Diskussion über den Hirntod auf Basis der neueren wissenschaftlichen Literatur wieder aufzunehmen (http://www.bioethics.gov).

Nach Meinung der Wissenschaftlerin Sabine Müller von der Charité Berlin ist diese Diskussion auch in Deutschland überfällig. Beachtung verdienten vor allem die Studien namhafter Neurologen, nach denen die Zeitspanne zwischen der Diagnose "irreversibler Ganzhirntod" und dem Herztod, verbunden mit körperlichem Verfall, bei künstlich Beatmeten Wochen dauern könne. "Die Annahme, dass nach dem Hirntod unmittelbar und notwendig der Herzstillstand und die körperliche Desintegration eintreten, gilt heute als widerlegt", schreibt Müller in der Zeitschrift "Ethik in der Medizin" (Heft 22, 2010, 5-17).

Das Positionspapier des US-Ethikrates bezeichnet den "Anspruch von Medizinern und Politikern, die Trennungslinie zwischen Leben und Tod mit der Diagnose Hirntod eindeutig ziehen zu können", als zweifelhaft, auch dann, wenn wie in Deutschland der irreversible Ausfall des gesamten Gehirns als Hirntod gilt. Obwohl das Gremium den Hirntod für eine geeignete Voraussetzung der Organspende hält, widerspricht es damit der Auffassung namhafter deutscher Neurologen wie Heinz Angstwurm, der maßgeblich an der Erstellung der Richtlinien zur Feststellung des Hirntods durch den Wissenschaftlichen Beirat der Bundesärztekammer beteiligt war.

Die entsprechende Diagnostik hat die Bundesärztekammer in Richtlinien festgelegt: Im ersten Schritt wird geprüft, ob eine primäre oder sekundäre Hirnschädigung vorliegt und bestimmte Befunde wie eine Vergiftung als Ursache auszuschließen sind. Dann müssen Koma, fehlende Hirnstammreflexe und fehlende Spontanatmung nachgewiesen werden, im dritten die Irreversibilität der Hirnschädigung. Eine ergänzende Diagnostik wie ein EEG zur Messung der Hirnströme oder die Untersuchung des Blutflusses im Gehirn ist nur in Ausnahmefällen und bei Kindern bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr vorgeschrieben.

Ohne eine solche Zusatzdiagnostik würden nur Funktionen des Hirnstamms untersucht, nicht solche der Hirnrinde oder des Mittel- und des Kleinhirns, betont Müller. Die American Academy of Neurology (AAN), in den USA verantwortlich für die Durchführungsbestimmungen der Hirntoddiagnostik, mahnt weitere Studien an: "Viele Details der klinischen Untersuchungen, die für die Hirntoddiagnostik Standard sind, können nicht den Kriterien einer evidenzbasierten Medizin entsprechen." (Neurology Heft 74, 2010, 1911-8)

Verpflichtung

Solche Statements sollten auch in Deutschland beachtet werden. Die moralisch-ethische Verpflichtung gegenüber dem Spender gebietet, die Hirntoddiagnostik sowohl apparativ, als auch personell durch ärztliche Weiterbildung auf dem besten Stand zu halten - selbst auf die Gefahr, dass Veränderungen bei der Hirntoddiagnostik durch Zusatzuntersuchungen der Organspende kurzfristig nicht förderlich wären. Nicola Siegmund-Schultze z

Die Autorin ist Medizinjournalistin in Köln.