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»Dammbruch beim Lebensschutz«

VERGLEICH Aktive und passive Sterbehilfe ist in manchen Ländern Europas legal. Deutschland gehört nicht dazu

08.11.2010
2023-08-30T11:26:08.7200Z
2 Min

Die Haltung der Bundesärztekammer ist eindeutig: "Aktive Sterbehilfe ist unzulässig und mit Strafe bedroht, auch dann, wenn sie auf Verlangen des Patienten geschieht. Die Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung widerspricht dem ärztlichen Ethos und kann strafbar sein." So steht es in der Stellungnahme des Gremiums aus dem Jahr 2004 - und auch wenn es in einigen europäischen Staaten Tendenzen hin zu einer Legalisierung der Sterbehilfe gibt, wollen die deutschen Ärzte von ihrer Überzeugung nicht lassen.

Die meisten von ihnen sind davon überzeugt, dass es auch in ausweglosen Situationen ihre Aufgabe ist, ihre Patienten zu behandeln - nicht mit dem Ziel zu heilen, sondern um Leid zu lindern. Daher müsse mehr als bisher für den Ausbau der Palliativmedizin getan werden, bei der es nicht um eine Verlängerung des Überlebens um jeden Preis, sondern um eine größere Lebensqualität gehe.

Doch wie wird die Frage nach der Sterbehilfe in anderen europäischen Staaten beantwortet?

Vorreiter Niederlande

Die aktive Sterbehilfe, also die gezielte Herbeiführung des Todes auf Wunsch des Patienten, ist nur in Belgien, Luxemburg und den Niederlanden legal. Die Niederlande waren das erste Land der Welt, in dem das Parlament 2001 ein Gesetz zur Kontrolle der Tötung auf Verlangen verabschiedete. Belgien und Luxemburg folgten mit ähnlichen Gesetzen 2002 und 2009. In allen drei Staaten ist auch die Beihilfe zum Selbstmord und die indirekte Sterbehilfe legal.

Die passive Sterbehilfe, bei der der Tod durch den Verzicht oder die Beendigung einer lebensverlängernden Behandlung herbeigeführt wird, ist in folgenden Staaten legal: Belgien, Dänemark, Luxemburg, Niederlande, Schweden und Schweiz. In Deutschland, Frankreich und Österreich ist sie legal, wenn es eine Willensäußerung des Patienten oder eine gültige Patientenverfügung gibt.

Indirekte Sterbehilfe, die den Tod als Nebenwirkung etwa bei der Gabe von Schmerzmitteln in Kauf nimmt, ist in Belgien, Finnland, Großbritannien, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich und der Schweiz legal. Gleiches gilt auch in Deutschland, Frankreich, Griechenland, Norwegen, Schweden und Ungarn, wenn der Patient den entsprechenden Willen geäußert hat oder eine Patientenverfügung vorliegt.

Obgleich Juristen wie der ehemalige Verfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde warnen, eine Zulassung der aktiven Sterbehilfe in Deutschland würde einen "Dammbruch beim Lebensschutz" bedeuten, und die Statuten der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin würden es verbieten, den Sterbeprozess zu beschleunigen: Die Überzeugungen und Wünsche der Gesellschaft spiegelt dies nur bedingt. So befürworten nach einer Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach von August 2008 58 Prozent der Bevölkerung die Forderung, Schwerstkranke, die keine Aussicht auf Heilung haben, auf deren Wunsch hin aktiv Sterbehilfe zu gewähren. Lediglich 19 Prozent seien gegen aktive Sterbehilfe, heißt es in einer Mittelung des Instituts. Allerdings: 23 Prozent wollten sich angesichts der "geradezu existentiellen Fragestellung" für keine der beiden Antworten entscheiden.