Piwik Webtracking Image

Bittere Medizin für Industrie

GESUNDHEITSREFORM I Bundestag beschließt Neuordnung des Pharmamarktes - Ende des Preismonopols

15.11.2010
2023-08-30T11:26:09.7200Z
3 Min

Als Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) am vergangenen Donnerstag im ARD-Morgenmagazin Rede und Antwort stand, war ihm anzusehen: Hinter ihm liegen anstrengende Monate. Seit seinem Amtsantritt kämpft Rösler um eine Gesundheitsreform - wenige Stunden nach seinem Fernsehauftritt stimmte der Bundestag dem ersten Teil des Projekts zu: der Neuordnung des Arzneimittelmarktes.

In einem sehr knappen Redebeitrag im Plenum betonte Rösler, damit würden die großen Ziele der Koalition "zu einhundert Prozent erreicht": Man nehme die Pharmaindustrie mit in die Verantwortung für die Konsolidierung der Gesetzlichen Krankenversicherung, breche das Preismonopol der Hersteller und sorge dafür, dass der Zugang aller Patienten zu den "bestmöglichen Medikamenten" sicher gestellt sei.

Zwangsrabatte

Rund 2,2 Milliarden Euro sollen mit dem Gesetz eingespart werden. Und das ist auch dringend nötig: Die Arzneimittelausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung sind im Jahr 2009 um 1,5 Milliarden auf 32,4 Milliarden Euro angestiegen - 1998 lagen sie noch bei 18 Milliarden Euro. Preistreiber sind vor allem die so genannten innovativen Arzneimittel gegen Asthma und Bluthochdruck oder Tumortherapeutika.

Philipp Rösler will die Kosten nun mit einer anderen Form der Preisgestaltung für neue Medikamente und mit Zwangsrabatten für Apotheken und Großhandel eindämmen. Künftig müssen Hersteller nachweisen, dass ihr neues Medikament gegenüber Arzneimitteln, die sich bereits auf dem Markt befinden, einen Zusatznutzen aufweist. Dafür müssen sie dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), dem obersten Beschlussgremium von Kassen, Ärzten und Krankenhäusern, ein Dossier vorlegen, das Grundlage für eine Nutzenbewertung ist. Kommt das Gremium zu dem Schluss, dass es einen zusätzlichen Nutzen gibt, können die Hersteller zunächst einen Preis festlegen, müssen aber innerhalb eines Jahres in Preisverhandlungen mit den Krankenkassen treten. Für Medikamente ohne Zusatznutzen erstatten diese nur einen Festpreis, der sich an vergleichbaren Medikamenten orientiert.

Für die Opposition liegt hier einer der Hauptfehler der Reform: Alle drei Fraktionen begrüßen zwar den Versuch, die Ausgaben der GKV für Arzneimittel zu begrenzen, halten Röslers Reform aber nicht für ausreichend. Sie sind sicher: Die Pharmaindustrie werde mit "Mondpreisen" in die Preisverhandlungen einsteigen, so die Gesundheitsexpertin der Linken, Kathrin Vogler. Für die Koalition verteidigte der gesundheitspolitische Sprecher der Union, Jens Spahn, die Regelung: Man wolle sicherstellen, dass innovative Medikamente vom ersten Tag an erstattungsfähig seien, weil mit ihnen so viel Hoffnung der Patienten verknüpft sei.

Positivliste gefordert

Umstritten sind auch die Neuregelungen zur Nutzenbewertung. Nach Ansicht der grünen Gesundheitsexpertin Birgitt Bender reicht es längst nicht aus, eine solche Bewertung nur für neue Medikamente vorzunehmen und die Nutzenbewertung damit allein zur Grundlage der Preisfestlegung zu machen. Nötig sei vielmehr eine "Positivliste" für Arzneimittel. Dass bei der Bewertung von Medikamenten, die sich bereits auf dem Markt befinden, die "Beweislast umgekehrt" werde und der G-BA beweisen müsse, dass Medikamente unzweckmäßig seien, um sie von der Versorgung auszuschließen, sei ein verkehrter Schritt. Die Regelung hatte in den vergangenen Wochen für viel Kritik auch von Experten in der Anhörung des Gesundheitsausschusses gesorgt: Wirksamkeit sei nur positiv zu belegen; sie auszuschließen, sei nahezu unmöglich.

Die Opposition warf der Koalition Klientelpolitik vor. Sie habe für ihren Gesetzentwurf direkt aus Stellungnahmen des Verbandes forschender Arzneimittelhersteller "abgeschrieben" - vor allem da, wo es um Ausnahmeregelungen geht. So muss künftig für Medikamente gegen seltene Erkrankungen kein Zusatznutzen belegt werden, wenn der Hersteller damit weniger als 50 Millionen Euro Umsatz jährlich macht. Für Gesundheitsminister Rösler ist die Ausnahme ein Beleg dafür, dass die Koalition sich um betroffene Patientengruppen kümmere, deren Krankheiten so selten seien, dass Pharmaunternehmen sich nicht die Mühe machten, die Erforschung und Zulassung von Medikamenten dagegen voranzutreiben.

Für Zustimmung sorgten die Regelungen im Gesetz, wonach der Zwangsrabatt, den Apotheken den gesetzlichen Krankenkassen gewähren müssen, von 1,75 Euro auf 2,05 Euro pro Packung steigt. Bereits im August hat der Bundestag eine Erhöhung des Herstellerabschlags von sechs auf 16 Prozent beschlossen. Neu ist nun, dass davon auch die private Krankenversicherung profitiert: Auch sie kommt nun in den Genuss der Rabatte.