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Rechtsanwälte stärker schützen

15.11.2010
2023-08-30T11:26:09.7200Z
1 Min

RECHT

Das Vertrauensverhältnis zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten soll künftig stärker geschützt werden. Das beschloss der Bundestag am vergangenen Donnerstag. Er nahm einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/2637, 17/3693) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP sowie der SPD- und der Grünen-Fraktion an, während sich die Linksfraktion enthielt.

Nach bisherigem Recht sind staatliche Ermittlungsmaßnahmen bei Anwälten, die nicht als Strafverteidiger mit einem Fall befasst sind, unter Einschränkungen zulässig. Einen absoluten Schutz vor solchen Maßnahmen gibt es für Anwälte derzeit nur bei einem Mandat als Strafverteidiger. Diese Differenzierung werde "vielfach als nicht sachgerecht erachtet", heißt es in der Regierungsvorlage. Dies gelte zumal, weil "der Übergang vom Anwalts- zum Verteidigermandat in der Praxis mitunter fließend sein kann".

Anwälte dürfen damit künftig generell nicht mehr abgehört werden, und es dürfen keine Akten von Mandanten in ihren Büros beschlagnahmt werden.