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Kurz notiert

15.11.2010
2023-08-30T11:26:09.7200Z
2 Min

Bisher noch keine Flugzeugpfandbriefe

Bisher hat noch keine deutsche Bank einen Flugzeugpfandbrief herausgebracht. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gerhard Schick (Bündnis 90/Die Grünen) mit (17/3308). Die Möglichkeit zur Herausgabe von Flugzeugpfandbriefen war 2009 mit dem mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts (16/11130) geschaffen worden. Die Regierung hatte sich davon eine Belebung des Pfandbriefmarktes erhofft. Der Pfandbrief-Umlauf in Deutschland war 2009 von 806 auf 719 Milliarden Euro zurückgegangen. Erstmals waren mehr Hypothekenpfandbriefe als Pfandbriefe mit Staatsanleihen in Umlauf.

Smiley-Symbolsystem auch in Deutschland möglich

Ein System freundlich oder traurig schauender Smiley-Symbole wie in Dänemark könnte Verbraucher auch in Deutschland über die Kontrollergebnisse der Lebensmittelüberwachung auf einen Blick nachvollziehbar informieren. "Wir wollen das Smiley-System", hieß es am Mittwoch aus der FDP-Fraktion im Verbraucherschutzausschuss. Auch die CDU/CSU erklärte ihre grundsätzliche Bereitschaft. Sowohl ein Antrag der Fraktion Die Linke (17/3434), das System aus Dänemark zu übernehmen, als auch ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/3220), bis zum Ende des Jahres 2010 im Verbraucherinformationsgesetz eine Rechtsgrundlage zu schaffen, wurden durch die Mehrheit der Regierungskoalition jedoch abgelehnt.

Regelungen zum Haushaltsbegleitgesetz 2004

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (17/3632) zur bestätigenden Regelung verschiedener steuerlicher und verkehrsrechtlicher Vorschriften des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 vorgelegt, der am vergangenen Donnerstag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen wurde. Damit reagiert die Regierung auf einen Beschluss des Verfassungsgerichts vom 8. Dezember 2009, in dem die Kürzung des Ausgleichsbetrages für Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs wegen Mängeln im Gesetzgebungsverfahren für verfassungswidrig erklärt wurde. Neben diesem Fall werden mit dem Gesetzentwurf auch steuerliche und einige verkehrsrechtliche Regelungen, die durch die sogenannte Koch-Steinbrück-Liste in das Gesetzgebungsverfahren des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 eingeführt wurden, durch eine inhaltsgleiche Neufassung bestätigt, schreibt die Regierung. Durch eine formell verfassungsgemäße Bestätigung dieser Normen durch den Gesetzgeber werde insoweit Rechtsicherheit gewährleistet.