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Abfall ist kein Heizöl

15.11.2010
2023-08-30T11:26:09.7200Z
2 Min

FINANZEN

Die von der Bundesregierung geplante höhere Besteuerung von Sekundär- und Ersatzbrennstoffen (unter anderem Plastikabfall) wird von den meisten Sachverständigen abgelehnt. In einer nicht öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromgesetzes (17/3055) erklärte ein Vertreter des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) am vergangenen Mittwoch, die Anlehnung des Steuersatzes für Ersatz- oder Sekundärbrennstoffe an den des Heizöls (1,73 Euro) sei nicht nachvollziehbar. Der Steuersatz auf Heizöl diene Lenkungszwecken, die aber für die Abfallbeseitigung nicht greifen könnten. Der BDI empfahl für Sekundärbrennstoffe den Steuersatz für Kohle (0,33 Euro pro Gigajoule). Dies entspreche auch der Tatsache, dass mit dem Einsatz von Sekundärbrennstoffen besonders Kohle eingespart werde.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) verlangte eine eindeutige Definition von Ersatzbrennstoffen als Energieerzeugnisse. Dabei sei darauf zu achten, dass Abfälle nicht der Besteuerung unterliegen. "Diese Abfälle haben ihren originären Verwendungszweck schon erfüllt und sind zu keiner Zeit als Heizstoff hergestellt oder gehandelt worden", so der BDEW.

Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) bezeichnete die von der Bundesregierung vorgesehene Anlehnung des Steuersatzes an den für Heizöl als "vollkommen haltlos". Der Energiegehalt von Ersatzbrennstoffen sei mit dem von Heizöl nicht vergleichbar. Sie hätten höchstens den Energiegehalt von Braunkohle, vermindert um einen biogenen Anteil.

Das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft kritisierte die im Haushaltsbegleitgesetz vorgenommene Abschaffung der Steuerbegünstigung der Einspeisung von Wärme in ein Fernwärmenetz als "sachlich nicht mehr nachvollziehbar". Die Streichung der steuerlichen Förderung der Fernwärmeversorgung habe ein Volumen von 40 Millionen Euro pro Jahr.