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Leiharbeit begrenzen

29.11.2010
2023-08-30T11:26:09.7200Z
1 Min

ARBEIT

Leiharbeit soll streng reguliert und begrenzt werden. Dies fordert die Fraktion Die Linke in einem Gesetzentwurf (17/3752), mit dem sie vor allem eine Gleichbehandlung von Leiharbeitern und Stammbelegschaft, eine Begrenzung der Überlassungshöchstdauer und bessere Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten im Einsatzbetrieb erreichen will.

Die Fraktion will dazu das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und das Betriebsverfassungsgesetz ändern. So müsse unter anderem vom ersten Tag an das Prinzip "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" gelten und die Verweildauer auf drei Monate begrenzt werden. Für Leiharbeiter solle eine Flexibilisierungsprämie von zehn Prozent vom Bruttolohn gezahlt werden. Zudem sei das sogenannte Synchronisationsverbot wieder herzustellen. Darunter versteht man das gesetzliche Verbot, Arbeitsverträge für Zeitarbeitnehmer zeitlich mit der Dauer des bevorstehenden Einsatzes zu synchronisieren. Darüber hinaus will die Fraktion Betriebsräten ein Mitbestimmungsrecht über den Einsatz von Leiharbeit in ihren Betrieben einräumen. Der "weitgehend unregulierte Einsatz von Leiharbeit" führe zu erheblichen Verwerfungen auf dem Arbeitsmarkt, begründen die Abgeordneten ihre Initiative.