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Kurz notiert

29.11.2010
2023-08-30T11:26:10.7200Z
7 Min

Bundeshaushaltsplan

Der Haushaltsplan wird gemäß Artikel 110 des Grundgesetzes als Anlage zum Bundeshaushaltsgesetz jährlich oder zweijährlich (Doppelhaushalt) vom Deutschen Bundestag beschlossen. Obwohl der Haushaltsplan nur eine Prognose ist, dient er als wichtiges Mittel zu Feststellung des voraussichtlichen Finanzbedarfs des Bundes. Aufgrund des Prognosecharakters kommt es deswegen auch immer wieder zu sogenannten Haushaltslöchern. In dem Fall müssen geringere Steuereinnahmen oder nicht vorhergesehene Ausgaben durch zusätzliche Neuverschuldung oder Einsparungen ausgeglichen werden.

Haushaltssperre

Es ist zwischen Ausgabensperren und Sperrvermerken zu unterscheiden. Die Ausgabensperre zielt darauf, durch Einschränkungen ohne Eingriffe in das Haushaltsgesetz einer verschlechterten Einnahmesituation so weit wie möglich Rechnung zu tragen. Sie erstreckt sich nicht auf die gesetzlichen und vertraglichen Ausgabeverpflichtungen und ist zeitlich auf den laufenden Haushalt beschränkt. Der Bundesfinanzminister kann eine Ausgabensperre verhängen, ohne dass das Parlament zustimmt. In der Regel wird der Gesetzgeber nachträglich unterrichtet. Mit einem Sperrvermerk knüpft der Haushaltsgesetzgeber Ausgaben in der Regel an Auflagen oder Bedingungen, um seinen Zielvorstellungen Nachdruck zu verleihen

Investitionen

Der Bund kann Investitionen tätigen. Das sind Ausgaben für Baumaßnahmen, soweit sie nicht militärische Anlagen betreffen, für den Erwerb von beweglichen Sachen und Grundstücken sowie von Beteiligungen und sonstigem Kapitalvermögen, zur Aufnahme von Darlehen und für die Inanspruchnahme aus Gewährleistungen. Investitionen sind öffentliche Ausgaben, durch die Produktionsmittel der Volkswirtschaft erhalten oder verbessert werden. Nach der Verfassung darf der Bund nicht mehr Kredite aufnehmen, als die im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben für Investitionen darstellen. Ausnahmen sind nur zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zulässig.

Nettoneuverschuldung

Die Nettoneuverschuldung oder Nettokreditaufnahme ist eine zentrale Kennziffer bei Aufstellung und Vollzug des Haushalts. Sie entspricht dem Betrag, der zur Finanzierung des jeweiligen Haushaltssaldos am Kapitalmarkt aufzunehmen ist. Mit steigenden Schulden erhöhen sich auch die Zinsausgaben, was die Spielräume für die Haushalts- und Finanzpolitik einengt. Deshalb wird versucht, die Nettokreditaufnahme möglichst gering zu halten.

Über- und außerplanmäßige Ausgaben

Über- und außerplanmäßige Ausgaben müssen vom Bundesfinanzministerium genehmigt und dürfen nur bei unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnissen bewilligt werden. Sie sind ohne Nachtragshaushalt möglich, wenn sie 5 Millionen Euro im Einzelfall nicht überschreiten oder wenn Rechtsverpflichtungen erfüllt werden müssen. Ausgaben sind überplanmäßig, wenn sie den betreffenden Ausgabetitel im Haushaltsplan überschreiten, und außerplanmäßig, wenn es im Haushaltsplan für den vorgesehenen Zweck keinen Ausgabetitel gibt. Diese Ausgaben müssen dem Bundestag und dem Bundesrat sofort mitgeteilt werden, wenn sie von grundsätzlicher oder erheblicher finanzieller Bedeutung sind.

Zuschüsse, Zuweisungen, Zuwendungen

Zuschüsse kann der Bund an natürliche Personen, öffentliche und private Unternehmen, soziale oder ähnliche Einrichtungen geben. Zuweisungen sind einmalige oder laufende Geldleistungen des Bundes an Länder und Gemeinden. Zur Erfüllung bestimmter Zwecke kann der Bund an Stellen außerhalb der Bundesverwaltung Zuwendungen (Zuweisungen und Zuschüsse) geben und sich durch Verpflichtungsermächtigungen binden, sofern er ein Interesse daran hat,bestimmte Institutionen oder Projekte zu fördern, wenn ohne dieses Geld der Zweck nicht erfüllt werden könnte.

Verpflichtungsermächtigung

Vorgriffe auf künftige Haushalte, durch die schon im Voraus entschieden wird, dass Zahlungen erfolgen, heißen Verpflichtungsermächtigungen. Sie sind das Haushaltsinstrument zur Finanzierung langfristiger Beschaffungsvorhaben.

Bund mit hoher Nettokreditaufnahme

Die größten Veränderungen gab es bei den parlamentarischen Beratungen über die Bundesschuld im Bereich der Einnahmen: Die Einnahmen aus Krediten, die sogenannte Nettoneuverschuldung, wurden von 57,5 Milliarden Euro im Regierungsentwurf auf 48,4 Milliarden Euro gesenkt - trotzdem ist es einer der höchsten Kreditaufnahmen in der Geschichte der Bundesrepublik. Die Gesamtausgaben bei der Bundesschuld, in denen die Zinszahlungen enthalten sind, werden im kommenden Jahr auf rund 37,17 Milliarden Euro geschätzt. Das sind 1,69 Milliarden Euro weniger als in diesem Jahr (2010: 38,86 Milliarden Euro).

Bundesratsetat unverändert

Unverändert passierte der Etat des Bundesrates die parlamentarischen Beratungen. Damit kann die Länderkammer im Jahr 2011 über 21,34 Millionen Euro (2010: 21,38 Millionen Euro) verfügen. Dabei sinken die Personalausgaben von 13,35 Millionen Euro auf 13,31 Millionen Euro. Für sächliche Verwaltungsausgaben stehen fast unverändert 7,48 Millionen Euro (7,4 Millionen Euro) zur Verfügung. Für Investitionen sind nach 430.000 Euro im Haushaltsjahr 2010 im kommendem Jahr 359.000 Euro vorgesehen. Für Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) stehen 199.000 Euro (206.000 Euro) bereit.

Steigende Ausgaben beim Bundesrechnungshof

Die Ausgaben des Bundesrechnungshofes steigen 2011 auf 124,54 Millionen Euro (2010: 117,37 Millionen Euro). Davon ist der weitaus größte Teil für Personalausgaben vorgesehen, die sich von 102,53 Millionen Euro auf 103,07 Millionen Euro erhöhen. Die sächlichen Verwaltungsausgaben sollen von 13,84 Millionen Euro auf 12,54 Millionen Euro fallen. Der Anstieg insgesamt ist in erster Linie auf eine Zunahme der Investitionen von 1,21 Millionen Euro auf 7,57 Millionen Euro zurückzuführen, die beim Rechnungshof anfallen und nicht bei den Prüfungsämtern des Bundes, für die Ausgaben in Höhe von 35,16 Millionen Euro (36,89 Millionen Euro) etatisiert sind. Bei den parlamentarischen Beratungen blieb der Regierungsentwurf unverändert.

Beilagenhinweis

Einem Teil unserer Auflage liegt eine Beilage von Jokers (Weltbild-Gruppe) bei.

Manager Roland Koch fällt bei Kollegen durch

Der Wechsel des früheren hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) in die Wirtschaft stößt bei seinen Manager-Kollegen auf starke Ablehnung. In einer vom "Manager Magazin" veröffentlichten Umfrage unter Führungskräften fanden 57 Prozent der Befragten den Wechsel von Koch an die Spitze des Baukonzerns Bilfinger und Berger nicht gut. Nur 29 Prozent befürworteten den Wechsel, 14 Prozent hatten keine Meinung.

Teilstaatliche Commerzbank Spitze bei Derivaten

Die teilstaatliche Commerzbank ist Marktführer bei der Herausgabe von derivaten Wertpapieren. Das Institut, an dem der Bund mit rund einem Viertel der Aktien beteiligt ist, gab nach Angaben des Deutschen Derivate-Verbandes im dritten Quartal 2010 mit 17,6 Prozent die meisten derivaten Wertpapiere in Deutschland heraus. Die Deutsche Bank folgte mit 17,4 Prozent auf Platz zwei. Unter den zehn erstplatzierten Instituten finden sich fünf staatliche Landesbanken. Mit Derivaten kann auf steigende oder fallende Kurse von Aktien und auch Staatsanleihen gewettet werden.

Höchste Praktikanten-Löhne im Verteidigungsministerium

In den Bundesministerien werden sowohl vergütete als auch nicht vergütete Praktika absolviert. Die meisten Praktikanten hatte im vergangenen Jahr das Auswärtige Amt, wie aus der Antwort der Bundesregierung (17/3567) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/3047) hervorgeht. Hier seien 871 Praktika absolviert worden. Mit bis zu 1.200 Euro bekommen die Praktikanten im Verteidigungsministerien die höchste Bezahlung. Neben oder anstelle einer Vergütung könnten Praktikanten bei den Ministerien auch Sachmittel wie Essensmarken oder die Übernahme von Reisekosten erhalten, heißt es.

Die meisten Rüstungsexporte nach Südkorea

Südkorea ist der größte Empfänger deutscher Rüstungslieferungen. 2008 erhielt das Land U-Boote, Fregatten und Kampfschiffe sowie Flugabwehrraketensysteme im Wert von 1,9 Milliarden Euro. Wie aus dem von der Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegten Rüstungsexportbericht 2008 (17/1333) hervorgeht, stieg der Wert der Einzelausfuhrgenehmigungen von 3,7 Milliarden Euro im Jahr 2007 auf 5,78 Milliarden Euro im Jahr 2008. Davon entfielen 2,64 Milliarden Euro auf EU- oder NATO-Länder. Lieferungen in Höhe von 3,14 Milliarden Euro entfielen auf Drittländer.