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Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention umstritten

06.12.2010
2023-08-30T11:26:10.7200Z
3 Min

MENSCHENRECHTE

Die vorbehaltlose Anerkennung der UN-Kinderrechtskonvention hat in Deutschland zwanzig Jahre gedauert und war politisch lange umstritten. Nun sorgt die Frage nach den Konsequenzen aus der Rücknahme des Vorbehalts zu der Konvention für geteilte Meinungen im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe.

Die Kinderrechtskonvention wurde 1989 von der UN-Generalversammlung angenommen. Deutschland unterzeichnete sie bereits 1990 - allerdings mit Vorbehalten, die unter anderem das Asyl- und Ausländerrecht betrafen. Im Mai dieses Jahres erkannte die Bundesregierung die Konvention vorbehaltlos an. Bei einer gemeinsamen Sitzung des Bundestags-Menschenrechtsausschusses mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte (DIM) am vergangenen Mittwoch wurde dieser Schritt fraktionsübergreifend begrüßt. Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen verlangten aber als weitere Konsequenz gesetzgeberische Schritte. Die Koalitionsfraktionen sprachen sich dagegen aus.

"Die Kinderrechtskonvention wurde von einem Großteil aller Staaten ratifiziert", sagte eine Vertreterin des DIM. Dennoch würden die Rechte in den meisten Ländern verletzt. Auch in Deutschland müsse überprüft werden, ob die Rechtslage mit den Anforderungen der Konvention übereinstimme. Als Beispiel nannte sie die Lage unbegleiteter Flüchtlingskinder. Hier müsse etwa geprüft werden, ob eine Rechtsänderung die Betreuung und Unterbringung der Kinder in jugendgerechten Einrichtungen gewährleisten könne. Nach Auskunft des Bundesfachverbandes Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e. V. kommen jährlich schätzungsweise 3.000 bis 4.000 unbegleitete Flüchtlingskinder nach Deutschland.

Die Rücknahme des Vorbehalts sei im Koalitionsvertrag festgelegt worden, betonte die CDU/CSU-Fraktion. Seitens der FDP-Fraktion hieß es, dies habe jedoch keine gesetzlichen Änderungen als Konsequenz impliziert. Bereits die Rücknahme sei ein "Riesenschritt" gewesen. Derzeit sehe man keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf, in vielen Bereichen seien ohnehin die Bundesländer betroffen, zum Beispiel in Fragen der Bildung. Zudem sei geplant, EU-Richtlinien umzusetzen - auch im Hinblick auf die Lage unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge.

Dagegen befanden die Fraktionen von SPD und Grünen, dass es bundesgesetzlicher Änderungen bedürfe. Zudem fragten die Grünen, ob die Kinderrechtskonvention mit der Ratifizierung als einklagbares Recht gelten könne. Kinder könnten sich immer auf die Konvention berufen, erklärte dazu das DIM. Diese begründe grundsätzliche Rechte für Kinder. Jedoch komme es immer auf die konkrete Norm an und darauf, wie die Gerichte mit unter Umständen konkurrierendem Recht umgingen. Auf das Problem von Widersprüchen im Rechtssystem machte auch die Fraktion Die Linke aufmerksam. Zudem bemängelte sie, dass "internationales Recht kein Pflichtfach in der Juristenausbildung" sei.

Thema bei dem Treffen mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte war unter anderem auch die gesetzliche Grundlage des DIM. "Wir sind ein Kind des Bundestages", sagte eine Vertreterin des Instituts. Das DIM sei am 7. Dezember 2000 durch den einstimmigen Beschluss des Parlaments gegründet worden. Die Entscheidung begründe sich auf die "Pariser Prinzipien" der UN, die jedoch eine gesetzliche Grundlage für die Anerkennung als nationale Menschenrechtsinstitution vorschrieben. In Deutschland reiche diese bislang nicht aus. Das DIM verfüge zwar über den A-Status - der das Institut als vollwertigen internationalen Akteur auszeichnet -, werde diesen jedoch bei der nächsten Re-Akkreditierung 2013 verlieren, sollte bis dahin keine rechtliche Grundlage geschaffen sein. Die Gefährdung des A-Status sei bekannt, sagte die Unionsfraktion. "Wir werden es auf gar keinen Fall dazu kommen lassen, dass er verloren geht." In diesem Fall, versicherte die SPD-Fraktion, könne man sagen, "dass es an der Opposition nicht scheitern wird".