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Mehr Gleichstellung

LEBENSPARTNERSCHAFT Angleichung im Beamtenrecht

06.12.2010
2023-08-30T11:26:10.7200Z
1 Min

Bundesbeamte in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften sollen künftig im öffentlichen Dienstrecht Eheleuten gleichgestellt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/3972) vor, der am vergangenen Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums stand. Ebenfalls in erster Lesung beriet das Parlament zugleich über einen Gesetzentwurf der Grünen-Fraktion (17/906), der im Beamtenrecht einschließlich der Beamtenversorgung Angleichungen des Rechts der Lebenspartnerschaft an das Recht der Ehe vorsieht.

Rückwirkende Regelung

Dem Regierungsentwurf zufolge sollen ehebezogene Gesetzesregelungen im öffentlichen Dienstrecht des Bundes rückwirkend zum 1. Januar 2009 auf Lebenspartnerschaften übertragen werden. Mit der Vorlage sollen insbesondere im Bundesbesoldungsgesetz Lebenspartnerschaften in die Regelungen zum Familienzuschlag und zur Auslandsbesoldung einbezogen und im Bundesbeamtengesetz Lebenspartner in die Vorschrift über die Beihilfe aufgenommen werden. Im Beamtenversorgungsgesetz und im Soldatenversorgungsgesetz sollen Lebenspartner in die Regelungen zur Hinterbliebenenversorgung einbezogen werden. Ferner sollen im Gesetz über den Auswärtigen Dienst die Vorschriften über die Fürsorge des Auswärtigen Amtes für die Ehegatten der ins Ausland entsandten Beamten auf Lebenspartner ausgedehnt werden. Die Einbeziehung von Lebenspartnern in die "ehebezogenen Vorschriften des öffentlichen Dienstrechts auf der Ebene von Rechtsverordnungen" wie etwa der Bundesbeihilfeverordnung soll der Vorlage zufolge separat erfolgen.