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Erhalt von Kulturgütern

recht SPD will Digitalisierung verwaister Werke erleichtern

06.12.2010
2023-08-30T11:26:10.7200Z
1 Min

Die SPD-Fraktion will die Digitalisierung und Veröffentlichung von sogenannten verwaisten Kulturgütern erleichtern und hat einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Urheberwahrnehmungsgesetzes (17/3991) vorgelegt.

Als verwaiste Kulturgüter gelten zum Beispiel Bücher, Gemälde, Fotografien oder Musikstücke, deren Urheber beziehungsweise seine Erben oder ein anderer Inhaber der Urheberrechte verstorben oder nicht mehr auffindbar sind. Eine Digitaliserung und eine Bereitstellung von Werken im Internet ist nach geltendem Recht jedoch nur möglich, wenn sie vom Urheber oder vom Rechteinhaber nachlizensiert werden.

Die Schätzungen darüber, wie viele Werke als verwaist sind, gehen weit auseiander. Sie reichen von 5 bis 40 Prozent aller urheberrechtlich geschützten Werke. In der Fotagrafie gehen die Schätzungen sogar von bis zu 90 Prozent aus.

Der Sozialdemokraten wollen deshalb die Urheberrechte verwaister Werke treuhänderisch an Verwertungsgesellschaften übertragen, wenn sich nach sorgfältiger Recherche die Rechteinhaber nicht ermitteln lassen. Die SPD begründet ihre Gesetzesinitiative mit der besonderen Bedeutung, die auch verwaisten Werken für das Kulturerbe zukomme, das es zu erhalten gelte. Für Bibliotheken, insbesondere die Deutsche Digitale Bibliothek, die Vertreter der Rechteinhaber, Archive, Rundfunkanstalten und die Wirtschaft führe die bestehende Rechtslage zu großer Unsicherheit beim Umgang mit verwaisten Werken.

Die SPD setzt sich zudem für eine entsprechende Regelung auf europäischer Ebene ein. Die von der EU-Kommission in der "digitalen Agenda für Europa" angekündigte Richtlinie, die die Digitalisierung und Verbreitung von verwaisten Kulturgütern erleichtern und vereinfachen soll, liege noch nicht vor.