Piwik Webtracking Image

CONTRA: REFORM DER… : Der Abgrund

06.12.2010
2023-08-30T11:26:11.7200Z
2 Min

Die Sicherungsverwahrung ist der Abgrund des deutschen Strafrechts. Das neue Gesetz versucht, diesen Abgrund - auf Anweisung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte - weniger abgründig zu machen. Ergebnis: Der Abgrund ist nicht mehr ganz so tief wie bisher, aber er bleibt ein Abgrund, in den das Licht des Rechtsstaats nur spärlich scheint. Immerhin: Das neue Gesetz beendet ein Verbrechen des deutschen Rechts, das auch Kleinkriminelle, Diebe und Betrüger in Sicherungsverwahrung gesperrt hat. Das ist nun vorbei.

Das Grundproblem der Sicherungsverwahrung aber bleibt: Sie sperrt Menschen auf Verdacht ein, womöglich lebenslang - auf den Verdacht hin, sie könnten wieder gewalttätig werden. Weil man kein Risiko eingehen will, wird man in der Praxis lieber drei Menschen zu viel als einen zu wenig in Sicherungsverwahrung nehmen. Wer als gefährlich gewalttätig gilt, bekommt nach Ablauf seiner Haft- oder Sicherungsverwahrzeit eine "psychische Störung" attestiert - und bleibt in Haft. Das Gesetz versucht, psychische Krankheit und Gefährlichkeit gleichzusetzen. Das geht aber nicht: Wäre der Gewalttäter psychisch krank, hätte man ihn schon mit dem Urteil statt ins Gefängnis in die Psychiatrie einweisen müssen. Ist er aber erst während der Strafhaft psychisch krank geworden, stimmt ganz grundsätzlich etwas mit dieser Strafhaft nicht.

Die Sicherungsverwahrung soll künftig in einer neuen "geschlossenen Einrichtung" vollzogen werden. Die gibt es noch nirgendwo. Es gibt nur das Gefängnis. Von der Gefängnishaft muss sich aber die Sicherungsverwahrung klar unterscheiden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wird sich vom neuen Gesetz nicht täuschen lassen.