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PRO: REFORM DER SICHERUNGSVERWAHRUNGGastkommentar : Richtiger Weg

06.12.2010
2023-08-30T11:26:11.7200Z
1 Min

Die Neuregelung der Sicherungsverwahrung zeigt zweierlei: Unter Zeitdruck ist die Koalition erstaunlich handlungsfähig - weil nicht das Wollen, sondern das Müssen den Plan diktiert. Und: Nicht jeder Kompromiss ist zwangsläufig faul.

Die Fakten: Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte musste schnell eine Einigung her. Die erfolgte oder unmittelbar bevorstehende Freilassung potenziell gefährlicher Schwerstkrimineller war nicht vermittelbar. Selbst eingefleischten Verfechtern eines liberalen, auf Resozialisierung setzenden Strafvollzugs dürfte bei den Bildern mulmig geworden sein: Da spazierten Menschen durch Fußgängerzonen, die offenbar nur durch permanente Polizeipräsenz an weiteren schweren Straftaten gehindert werden konnten - der Aufwand ihrer Bewachung ging ins Uferlose.

Trotzdem war und ist eine Güterabwägung unerlässlich: Ein Straftäter - selbst ein Mörder und Kinderschänder - hat Anspruch auf rechtstaatliche Behandlung. Inklusive der Perspektive, irgendwann wieder in Freiheit zu kommen. Voraussetzung muss aber zwingend eine halbwegs sichere Prognose sein, dass der Entlassene keine neuen Gewalttaten begeht.

Und was ist, wenn sich die besondere Gefährlichkeit eines Straftäters erst während der Haft erweist, die Prognose also negativ ausfällt? Für diese Fälle muss die Rechtsordnung ein Instrument haben. Die bei einer Verurteilung als Möglichkeit vorbehaltene Verwahrung in einer besonderen geschlossenen Einrichtung ist dazu der richtige Weg. Zumindest so lange, bis der erste Betroffene dagegen klagt, als psychisch gestört eingestuft zu werden. Aber bis dahin ist erst einmal Zeit gewonnen.