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Im Schnitt 801 Euro für Singles

LangzeitarbeitslosE Daten und Fakten zur staatlichen Unterstützung

06.12.2010
2023-08-30T11:26:11.7200Z
2 Min

In Kürze läuft die Frist ab: Nur noch bis zum Ende des Jahres hat die Bundesregierung Zeit, Hartz IV zu reformieren (siehe auch Seite 1). Das hat das Bundesverfassungsgericht im Februar entschieden. Dabei hatten die Karlsruher Richter die geltenden Regelsätze, die unter der damaligen rot-grünen Koalition beschlossen worden waren, der Höhe nach nicht beanstandet. Verfassungswidrig sei aber das Verfahren, mit dem die Sätze des Arbeitslosengeldes II (Alg II) bislang ermittelt wurden. Der Gesetzgeber müsse diese "in einem transparenten und sachgerechten Verfahren" neu berechnen. Besonders bei Kindern soll sich die neue Berechnung stärker an der Realität orientieren. Denn das Existenzminimum von Kindern wurde bislang einfach aus dem Wert für Erwachsene abgeleitet.

Zusätzliche Hilfen

Mehr als 6,5 Millionen Menschen beziehen in Deutschland Hartz-IV-Leistungen, darunter 2 Millionen Kinder. Bislang lag der Regelsatz für Erwachsene bei 359 Euro, ab Januar soll er um fünf Euro angehoben werden. Daneben beziehen Langzeitarbeitslose zusätzliche staatliche Unterstützung - etwa Wohn- und Heizkosten, Kranken- und Pflegekassenbeiträge. In Einzelfällen erstattet der Staat auch so genannte Mehrbedarfe, zum Beispiel bei chronisch Kranken, sowie Einzelleistungen, etwa bei Umzügen.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit beträgt die Höhe der staatlichen Leistungen für Singles daher im Schnitt 801 Euro monatlich - inklusive Sozialversicherungsbeiträge, die zum Teil nicht ausgezahlt werden. Für Alleinerziehende mit zwei Kindern fallen durchschnittlich 1.446 Euro an, für ein Paar mit zwei Kindern werden 1.861 angesetzt, bei drei Kindern 2.177 Euro.

Von Rundfunk- und Fernsehgebühren können sich Alg-II-Empfänger befreien lassen. Daneben profitieren sie in vielen Kommunen - anders als Geringverdiener - von vergünstigten Tickets für den öffentlichen Nahverkehr und Kulturveranstaltungen.

An den durchschnittlichen Ausgaben der Geringverdiener (genauer: der nach Nettoeinkommen untersten 15 beziehungsweise 20 Prozent der Bevölkerung) orientierte sich die Regierung bei der Berechnung des neuen Regelsatzes. Um Zirkelschlüsse auszuschließen, wurden diejenigen aus dieser Gruppe herausgerechnet, die allein von staatlichen Transferleistungen leben.

Vielfach wird kritisiert, dass der Abstand zwischen geringen Löhnen und den Transferleistungen nicht gewährleistet ist - sowohl bei den aktuellen als auch mit den neuen Regelsätzen. Einer Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach aus dem Monat Mai zufolge halten 55 Prozent der befragten Deutschen den Abstand für "nicht groß genug". Nach Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft müssten Alleinerziehende brutto 1.200 Euro und ein verheirateter Familienvorstand 1.600 Euro verdienen, um netto mit Alg-II-Empfängern gleichzuziehen. Diese Zahlen bringen die Parteien zu unterschiedlichen Schlussfolgerungen: Während die Regierungskoalition betont, die Hartz-IV-Leistungen nicht zu stark anwachsen zu lassen, pocht die Opposition auf Mindestlöhne, um Geringverdiener besserzustellen und die Zahl der Alg-II-Empfänger zu reduzieren.