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Die Suche nach Parkplätzen

CARSHARING Bevorzugung soll rechtlich abgesichert werden

06.12.2010
2023-08-30T11:26:11.7200Z
2 Min

Kommunen soll durch eine bundeeinheitliche Regelung die Möglichkeit gegeben werden, Carsharing-Stellplätze einzurichten. Diese Ansicht vertrat die Mehrheit der zu einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung am vergangenen Mittwoch geladenen Experten. Sie stellten sich damit hinter die in Anträgen der SPD-Fraktion (17/781) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/3208) erhobene Forderungen nach mehr Rechtssicherheit für Carsharing-Stationen.

Von Carsharing-Angeboten gehe ein hohes Maß an Verkehrs- und Umweltentlastung aus, sagte Willi Loose, Geschäftsführer des Bundesverbandes Carsharing. In vielen Städten seien die Carsharing-Anbieter jedoch nicht mehr in der Lage, in bestimmten Stadtteilen die Nachfrage ihrer Kunden nach wohnungs- und arbeitsplatznahen Standorten für die Fahrzeuge zu erfüllen.

Es sei daher zu begrüßen, wenn Kommunen durch eine gesetzliche Regelung in die Lage versetzt würden, reservierte Carsharing-Stellplätze zu schaffen. Die Kommunen wollen und brauchen das Carsharing, bestätigte Oliver Mietzsch vom Deutschen Städtetag. Für eine Privilegierung der Stellplätze benötige man eine rechtssichere Regelung, sagte er.

Aus Sicht des Allgemeinen Deutschen Automobil-Clubs (ADAC) sind Bestrebungen zu begrüßen, Carsharing in die alltägliche Mobilität zu integrieren. Eine unverhältnismäßige Privilegierung von Carsharing-Fahrzeugen beim Parken, lehnte die ADAC-Vertreterin jedoch ab.

Wolfgang Schwenk vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen unterstützte die geforderte Besserstellung von Carsharing-Stellplätzen. In einem eventuellen Gesetz müsse jedoch deutlich gemacht werden, dass dies nur für Carsharing-Systeme im engeren Sinne, die auf eine sparsame Autonutzung hinarbeiteten, gelten dürfe. Nicht jedoch für sonstige öffentliche Autoverleihsysteme.

Die gegenteilige Forderung erhob Michael Brabec vomBundesverband der Autovermieter. Mit der Bevorrechtung der Carsharing-Anbieter werde das verfassungsrechtlich verankerte Gleichbehandlungsgebot verletzt, kritisierte er. Für eine Diskriminierung von Mietwagenunternehmen seien keine Gründe ersichtlich.