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350 Euro für Praktikanten

ARBEIT Opposition fordert Mindestlohn

13.12.2010
2023-08-30T11:26:11.7200Z
3 Min

Stundenlang am Kopierer stehen, Ablage machen und am Ende auch noch vom nicht gezahlten Gehalt einen Ausstand für die Kollegen finanzieren? Ist das die Wirklichkeit in Deutschland, die viele Jugendliche vorfinden, wenn sie ein Praktikum in einem Unternehmen oder einer Institution absolvieren? Das legen zumindest so manche Klagen Betroffener nahe. Deswegen wollen sich gleich drei Fraktionen - SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen - mit jeweils eigenen Anträgen dem Schicksal der "Generation Praktikum" annehmen. Über die drei Vorlagen soll der Bundestag am Donnerstag erstmals debattieren.

Einig sind sich die Antragsteller darin, dass Prakti-kanten besser als bisher vor Missbrauch als billige Arbeitskräfte geschützt und die Qualität von Praktika gesteigert werden sollten. Es brauche endlich flächendeckend gute und faire Bedingungen. Ausnutzung und Ausbeutung in Wirtschaft und Verwaltung seien, heißt es übereinstimmend in den Anträgen, nicht länger hinnehmbar. "Wir können diese Beschäftigungsform nur noch dulden, wenn der Lernanteil in einem Praktikum weit überwiegt", sagt die SPD-Arbeitsmarktexpertin Anette Kramme. Es sei "ein Unding, wenn junge Menschen vor dem eigentlichen Einstieg ins Berufsleben mehrere Praktika mit geringster Bezahlung absolvieren müssen". "Beim Praktikum muss das Lernen und Kennenlernen im Vordergrund stehen und nicht die Arbeit", ergänzt ihre Fraktionskollegin Gabriele Lösekrug-Möller und fügt an: "Wir können uns nicht auf der einen Seite darüber beschweren, dass Fachkräfte fehlen und gleichzeitig Berufseinsteiger als billige Arbeitskräfte missbrauchen."

Deshalb soll nach dem Willen auch eine entsprechenden Definition von Praktika im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgeschrieben werden. Im Berufsbildungsgesetz sollen darüber hinaus weitere Details festgeschrieben werden. So sieht der SPD-Antrag (17/3482) vor, eine Mindestaufwandentschädigung von monatlich 350 Euro zu zahlen.

Mitbestimmungsrechte gefordert

Die Grünen-Fraktion verlangt in ihrem Antrag (17/4044) genauso wie Die Linke neben dem Anspruch auf einen Praktikumsvertrag und ein Abschlusszeugnis eine Mindestmonatsvergütung von 300 Euro. Die Linksfraktion fordert zudem im Entwurf ihres Antrages im Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht für Praktikanten "volle Mitbestimmungsrechte, wie sie für reguläre Arbeitsverhältnisse gelten". "Gerade dieser Punkt ist uns sehr wichtig zum Schutz für Praktikanten", betont Agnes Alpers, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion.

Grundlage der Anträge ist unter anderem eine Studie des Internationalen Instituts für Empirische Sozialökonomie, die vom Bundesarbeitsministerium in Auftrag gegeben wurde. Sie bestätigt, dass jeder Fünfte der heute 18- bis 34-Jährigen mindestens ein Praktikum nach Abschluss der beruflichen Ausbildung absolviert hat. Mehr als 80 Prozent der freiwilligen Praktikanten wurden dabei in mindestens der Hälfte der Arbeitszeit wie normale Arbeitskräfte eingesetzt. Mehr als die Hälfte haben zudem keine Bezahlung oder nur ein geringes Entgelt bekommen.

Auf Widerspruch in der Koalition stößt besonders die Forderung der SPD, dass ein Arbeitsverhältnis, das als Praktikum oder Hospitanz falsch bezeichnet ist, zu einem regulären Vergütungsanspruch führen soll und dabei eine "Beweislastumkehr" helfen soll. Danach soll gegebenenfalls der Arbeitgeber beweisen müssen, dass es sich tatsächlich um ein Praktikum handelt.

Kritik an Beweislastumkehr

"Die von der SPD vorgeschlagene Beweislastumkehr im arbeitsrechtlichen Prozess zu Lasten des Betriebes werden wir nicht unterstützen. Dies halten wir für unangemessen", sagt der CSU-Bildungsexperte Albert Rupprecht. "Die uns bekannten Prozesse ehemaliger Scheinpraktikanten gegen ihre früheren Arbeitgeber haben gezeigt, dass es zur Durchsetzung von Vergütungsansprüchen einer solchen Umkehr auch gar nicht bedarf."

Natürlich gebe es durchaus schwarze Schafe, die Praktikanten unter unfairen Bedingungen beschäftigten, fügt Rupprecht hinzu. Dabei handele es sich aber um einen ganz geringen Anteil. Und wer über Monate hinweg wie ein regulär Beschäftigter eingesetzt werde, habe zumindest in Deutschland laut Berufsbildungsgesetz bereits jetzt das Recht, eine Einstellung einzuklagen.

Demgegenüber wirft der jugendpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Kai Gehring, der Bundesregierung in diesem Zusammenhang vor, "zugeknöpft, verharmlosend und scheinheilig" zu sein. Trotz mehrjähriger Debatte um faire Praktika halte die Koalition schlechte Bedingungen offenbar für eine Bagatelle, kritisiert Gehring.

Im Bundestag hat sich der Ältestenrat auf feste Praktikaregeln verständigt, mit deren Hilfe Mindeststandards in allen Bundestagsfraktionen umgesetzt wurden. Andernorts im politischen Berlin ist dies noch keineswegs Standard. In neun von 14 Berliner Ministerien erhielten Praktikanten 2009 grundsätzlich keine Bezahlung. Selbst im Bundesbildungsministerium gab es keine Vergütung. C